Diese Maßnahmen schützen das Personal vor einer nosokomialen Übertragung
Personen in der Pflege und medizinischen Versorgung sind im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig in engem Kontakt mit einer großen Zahl von Personen mit chronischen Grundkrankheiten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf.
Ziel ist eine Minimierung des Infektionsrisikos für das Personal
Der Schutz des medizinischen und pflegenden Personals ist daher laut Robert Koch-Institut (RKI) zusätzlich zu den allgemeinen Arbeitsschutzanforderungen in Bezug auf die Sicherstellung der medizinischen Versorgung und der Prävention von nosokomialen Übertragungen von besonderer Bedeutung.
Das RKI rät, dass das Hygienefachpersonal die organisatorischen Maßnahmen mit dem Betriebsarzt und dem Gesundheitsamt durchführt. Ziel ist eine Minimierung des Infektionsrisikos für das medizinische Personal.
Organisatorische Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos für das medizinische Personal
Organisatorische Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos für das medizinische Personal
Information und Schulung des an Patienten tätigen Personals in der Diagnostik, medizinischen Versorgung und Pflege zum infektionshygienischen Management, dem korrekten Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung und zum Selbstmonitoring auf Symptome.
Medizinisches Personal sollte bei allen Kontakten zu Patienten einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen. Auch die Patienten sollten einen medizinischen MNS oder eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen, wenn sie sich in Behandlung begeben. Alle weiteren Maßnahmen der Basishygiene sind ebenso zu beachten.
Durch das korrekte Tragen von MNS innerhalb der medizinischen Einrichtungen kann das Übertragungsrisiko auf Patienten und anderes medizinisches Personal reduziert werden. Cave: Masken mit Ausatemventil sind nicht zum Drittschutz geeignet.
Bei Einhaltung der empfohlenen Schutzmaßnahmen besteht daher kein Anlass für eine Absonderung von Personal nach Kontakt mit einem COVID-19-Fall. Die „https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/pdf/Schutzmasken.pdf - - "Externer Link Empfehlungen der BAuA zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2"“ dienen in erster Linie dem Arbeitnehmerschutz.
Bei Versorgung von mehreren Fällen mit COVID-19 ist nach Möglichkeit eine organisatorische und räumliche Trennung (Kohortierung) von Patienten sowie dem zugewiesenen Personal in einem gesonderten Bereich empfohlen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Getrennte_Patientenversorg_stationaer.html - - "Optionen zur getrennten Versorgung von COVID-19-Fällen, Verdachtsfällen und anderen Patienten im stationären Bereich").
Personal, das in der Versorgung von COVID-19 Fällen eingesetzt wird, ist möglichst von der Versorgung anderer Patienten freizustellen (.https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html - - "Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2").
Medizinisches Personal höheren Alters und mit Grunderkrankungen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html - - "Informationen und Hilfestellungen für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf") sollte möglichst in Bereichen, in denen ein geringes Infektionsrisiko vorherrscht, eingesetzt werden.
In der medizinischen Einrichtung sind direkte Kontakte aller Art (Treffen und Besprechungen) auf ein Minimum zu reduzieren beziehungsweise direkter Kontakt unter medizinischem Personal zu vermeiden. Sensibles Verhalten ist für das Personal auch bei Kontakten im privaten Bereich empfohlen.
Trotz gewissenhafter Umsetzung der Schutzmaßnahmen und ausreichendem Training können Fehler in der Handhabung und damit eine Exposition nicht vollständig ausgeschlossen werden. Wegen der gravierenden Implikationen wird allen Beschäftigten insbesondere mit engem Kontakt zu bestätigten Fällen von COVID-19 (inklusive asymptomatische Fälle mit labordiagnostischem Nachweis von SARS-CoV-2) auch beim Einsatz von adäquaten Schutzmaßnahmen empfohlen, eine tägliche Eigenbeobachtung auf Erkrankungszeichen und zusätzlich ein „Erkältungssymptom-Screening“ beim Betreten der Einrichtung durchzuführen.
Beim Auftreten von Symptomen vereinbar mit einer COVID-19- Erkrankung sollte die berufliche Tätigkeit umgehend unterbrochen werden sowie eine Selbstisolierung bis zur diagnostischen Klärung erfolgen.
Bei Exposition ohne adäquate Schutzausrüstung oder selbst wahrgenommener Beeinträchtigung der Schutzmaßnahmen sollte eine sofortige Mitteilung an den Betriebsarzt oder den Krankenhaushygieniker erfolgen. Dort erfolgt die Risikoeinschätzung und gegebenenfalls Information des Gesundheitsamts und Absonderung nach Hause.
Hinweise zur niederschwelligen Testung von medizinischem Personal siehehttps://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Nat-Teststrat.html - - "Nationale Teststrategie – wer wird in Deutschland auf das Vorliegen einer SARS-CoV-2 Infektion getestet?".
Bei Personal, das früher bereits selbst eine molekulardiagnostisch bestätigte SARS-CoV-2 Infektion hatten und wieder als genesen gilt, kann nach aktuellem Kenntnisstand von einer partiellen Immunität ausgegangen werden. Dennoch muss es selbstverständlich alle Hygiene- und Schutzmaßnahmen wie anderes Personal einhalten. Sollte dieses Personal Kontaktperson Kategorie I werden, ist obwohl eine erneute Ansteckung und ein damit einhergehendes Übertragungsrisiko auf andere Personen nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, keine Quarantäne erforderlich. Es sollte wie immer eine tägliche Eigenbeobachtung erfolgen und beim Auftreten von Symptomen die berufliche Tätigkeit umgehend unterbrochen werden sowie eine Selbstisolierung bis zur diagnostischen Klärung erfolgen. Bei positivem Test wird die Kontaktperson wieder zu einem Fall. In dieser Situation sollten alle Maßnahmen ergriffen werden wie bei sonstigen Fällen unter Personal - inklusive Isolation.
RKI vom 30. November 2020