„Digitalisierung zügig vorantreiben”
In seiner letzten Sitzung vor der Weihnachtspause am 16. Dezember hat der Bundesrat Druck in Sachen Digitalisierung gemacht. Mit einer auf Initiative von Baden-Württemberg, Bremen und Berlin gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, alsbald das angekündigte Gesundheitsdatennutzungsgesetz vorzulegen.
Der Bundesrat weist auf acht Aspekte hin, die im künftigen Gesetz besonders zu berücksichtigen sind. Vor allem das Patientenwohl sieht er als Maßstab für jegliche Weiterentwicklung der Datennutzung. Dreh- und Angelpunkt sei die elektronische Patientenakte für alle Bürgerinnen und Bürger – sie müsse die Datennutzung niederschwellig und unkompliziert ermöglichen, heißt es in der Entschließung. Eine sogenannte Opt-Out-Möglichkeit solle die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen garantieren. Um das Vertrauen in die Datennutzung zu fördern, seien technische, organisatorische und rechtliche Sicherungsmaßnahmen nötig. Verstöße müssten nach Auffassung des Gremiums wirksam sanktioniert werden.