Bundesrat macht Druck zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz

„Digitalisierung zügig vorantreiben”

pr
Der Bundesrat setzt sich für eine beschleunigte Digitalisierung im Gesundheitswesen und die sektorenübergreifende Nutzung von Gesundheitsdaten ein – und fordert bei der Regierung ein angekündigtes Gesetz ein.

In seiner letzten Sitzung vor der Weihnachtspause am 16. Dezember hat der Bundesrat Druck in Sachen Digitalisierung gemacht. Mit einer auf Initiative von Baden-Württemberg, Bremen und Berlin gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, alsbald das angekündigte Gesundheitsdatennutzungsgesetz vorzulegen.

Der Bundesrat weist auf acht Aspekte hin, die im künftigen Gesetz besonders zu berücksichtigen sind. Vor allem das Patientenwohl sieht er als Maßstab für jegliche Weiterentwicklung der Datennutzung. Dreh- und Angelpunkt sei die elektronische Patientenakte für alle Bürgerinnen und Bürger – sie müsse die Datennutzung niederschwellig und unkompliziert ermöglichen, heißt es in der Entschließung. Eine sogenannte Opt-Out-Möglichkeit solle die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen garantieren. Um das Vertrauen in die Datennutzung zu fördern, seien technische, organisatorische und rechtliche Sicherungsmaßnahmen nötig. Verstöße müssten nach Auffassung des Gremiums wirksam sanktioniert werden.

Die Datennutzung für Versorgung und Forschung soll verbessert werden

Die Standards zur Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung sind aus Sicht des Bundesrates so zu regeln, dass die Interoperabilität und damit die Nutzung für Versorgung und Forschung verbessert und ein reibungsloser Datenzugang und -austausch nach internationalen Technikstandards ermöglicht werde. Der Zugang zu Gesundheitsdaten solle sich an den Nutzungszwecken orientieren, nicht an der Rechtspersönlichkeit des Antragstellers, heißt es weiter. Dies schließe die Gesundheitswirtschaft ausdrücklich ein: In der Industrie entwickelte Innovationen verbesserten die Versorgung und trügen so zum Gemeinwohl bei, so der Entschließungstext. Bei allen Beteiligten soll nach Auffassung des Bundesrats die Digitalkompetenz gestärkt werden – durch Aus- und Fortbildung des medizinischen Personals, aber möglicherweise auch durch Datentreuhänder auf Patientenseite.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Vorschlägen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

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