DKG warnt vor Insolvenzwelle
Vor einer drohenden Krankenhaus-Insolvenzwelle für 2023 hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) gewarnt. Es bestehe die Gefahr, dass dann zehn bis 20 Prozent der Krankenhäuser Insolvenz anmelden müssen, wenn die Politik nicht handele, betonte der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß gestern vor Medienvertretern in Berlin. Um das Ausmaß einer Krankenhaus-Insolvenzwelle für 2023 zu begrenzen, seien einige kurzfristige Reformen nötig: Die Kliniken benötigten einen vollständigen Inflationsausgleich, der sämtliche Kostensteigerungen umfasse. Sie müssten zudem von dem durch die gesunkenen Fallzahlen verschärften strukturellen Defizit von insgesamt 15 Milliarden Euro befreit werden. Vor allem aber benötigten die Krankenhäuser laut Gaß kurz- und mittelfristig mehr Investitionen. Seit Jahrzehnten kämen die Länder nicht ansatzweise mehr ihrer Pflicht nach, die Investitionskosten der Kliniken zu finanzieren.
Corona, RSV- und Grippewelle hätten die Krankenhäuser 2022 stark belastet, führte der Vorsitzende weiter an. Es sei deutlich geworden, dass Krankenhausversorgung stark vom Fachkräftemangel in der Pflege abhängig sei. Vor allem die Kombination aus Inflation und durch Corona stark gesunkene Fallzahlen habe den Häusern zu schaffen gemacht.
DKG hält Krankenhausreform für zwingend erforderlich
Bei der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigten großen Krankenhausreform drängt die DKG auf eine enge Zusammenarbeit mit Bund und Ländern. Eine von Lauterbach eingesetzte Expertenkommission zur Krankenhausreform hatte Anfang Dezember ein Konzept vorgelegt. Danach sollen die Kliniken in Grund-, Regel- und Maximalversorger eingeteilt werden. Anfang Januar hatte sich der Minister mit den Bundesländern darauf verständigt, auf Basis dieser Vorschläge bis zum Sommer einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Die DKG hält eine umfassende Reform mit nachhaltigen Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser für zwingend erforderlich.
Nach Auffassung der DKG müsse das Ziel sein, mehr Zeit für Patienten zu gewinnen. Dies werde nur durch konsequente Deregulierung und Entbürokratisierung möglich sein, so die Gesellschaft. Die ambulanten Fähigkeiten der Kliniken müssten genutzt werden, um den Patienten auch über die stationäre Versorgung hinaus neue klinisch-ambulante Versorgungsangebote unterbreiten zu können. Gaß kündigte vor der Presse an, Anfang Februar eine datengestützte Auswirkungsanalyse zu den Ideen der Regierungskommission vorzulegen.
Gesellschaft will im Februar konkrete Vorschläge unterbreiten
Der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wolle man als Antwort auf die Ideen der Regierungskommission in der ersten Februarhälfte konkrete Vorschläge unterbreiten, sagte Gaß weiter. „Wir favorisieren ein bundesweites Stufenkonzept mit grundsätzlicher Zuordnung von Leistungsgruppen als sinnvollen Ansatz für eine Landeskrankenhausplanung nach gemeinsamen, bundesweiten Maßstäben.“
Um ökonomischen Druck zu minimieren, sei laut Gaß eine differenzierte fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung notwendig. Zu den Finanzierungsfragen gehöre aber zuerst das Ende der strukturellen Unterfinanzierung. Um die Kliniken endlich für klinisch-ambulante Leistungen zu öffnen, plädiere die DKG für eine Finanzierung dieser Leistungen über Hybrid-DRGs.