Großer Erfolg im Kampf gegen ECC

Drei zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder

mth/pm
Praxis
Für Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat sind ab Juli drei zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Schmelzhärtungsmaßnahmen vorgesehen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) begrüßt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) damit das Konzept der Zahnärzteschaft weitgehend umgesetzt hat.

Bereits im Jahr 2014 hatte die Zahnärzteschaft ein wissenschaftliches Konzept zur Vermeidung frühkindlicher Karies mit dem Ziel vorgelegt, um die Versorgungslücken bei der Vermeidung und Behandlung der sogenannten Nuckelflaschenkaries zu schließen. Der Beschluss wird nun dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger, frühestens jedoch am 1. Juli 2019, in Kraft.

Eßer: "Großer Erfolg im Kampf gegen frühkindliche Karies"

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: "Das ist ein großer Erfolg im Kampf gegen frühkindliche Karies. Zugleich ist es ein wichtiger Meilenstein, um unsere kleinsten Patienten künftig noch besser zu schützen und für sie optimale Voraussetzungen für eine lebenslange Zahn- und Mundgesundheit zu schaffen. Alle Eltern sollten mit ihren Kindern daher die neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im selben Umfang in Anspruch nehmen, wie die bereits seit vielen Jahren bewährten ärztlichen Untersuchungen für Kinder."

www.kzbv.de/fruehkindliche-karies-vermeiden.840.de.html - external-link-new-window

Quelle: KZBV

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