Dritter Vorstandsposten bleibt zunächst unbesetzt
Das Amt des 2. stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der KZV Schleswig-Holstein bleibt vorerst unbesetzt. Grund ist eine Änderung, die das – zum Zeitpunkt der Vertreterversammlung noch nicht in Kraft getretene – Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vorschreibt. Demnach müssen mehrköpfige Vorstände von Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen sowie Kassenärztlicher und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung, die ab dem 3. Dezember 2022 gewählt werden, paritätisch besetzt sein.
Unter den Bewerbern auf einen Sitz im Vorstand der KZV S-H befand sich jedoch keine Frau. Der dritte männliche Bewerber, ebenfalls Zahnarzt und langjähriges Mitglied der Vertreterversammlung, sah sich aufgrund des durch den Gesetzgeber ausgeübten Drucks gezwungen, seine Kandidatur kurzfristig zurückzuziehen. Die KZV S-H wird den dritten Vorstandsposten nun erneut ausschreiben, um ihn gesetzeskonform mit einer Frau besetzen zu können.
Die Wahlergebnisse vom 14. Dezember
Delegierte sprechen sich gegen Geschlechterquote aus
Die Vorschriften des Gesetzgebers zur Besetzung von Vorständen in den Selbstverwaltungsgremien des Gesundheitswesens stießen bei den Delegierten auf massive Kritik. Alle weiblichen Delegierten der VV der KZV S-H brachten gemeinsam eine Resolution ein, in der sie sich gegen eine „Geschlechterquote” aussprachen. Die neue Gesetzesvorgabe greife „unmittelbar in demokratische Grundrechte ein, weil das Ergebnis einer freien und demokratischen Wahl vorab gesetzlich bestimmt wird”, heißt es in der von der VV einstimmig verabschiedeten Resolution. Dies sei eine inakzeptable Provokation.