Dutzende Designerdrogen werden verboten
Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch in Berlin eine Verordnung auf den Weg, mit der 26 Substanzen verboten werden sollen, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Die Designerdrogen kommen in der Regel als kleine bunte Tütchen auf den Markt und tragen Namen wie Extreme Summer, Fly Cherry oder Manga XXL.
Diese wie Cannabis dämpfenden oder wie Ecstasy aufputschenden Drogen würden immer wieder chemisch leicht abgewandelt. Frühere Verbote greifen deshalb für die immer wieder ähnlichen Stoffe nicht. Suchtpotenzial und Gesundheitsgefahren seien aber vergleichbar mit bisher schon verbotenen chemischen Verbindungen. "Ziel ist es, den Missbrauch dieser Stoffe einzudämmen, die Gesundheit Einzelner und der Bevölkerung zu schützen und die Strafverfolgung zu erleichtern", so das Ministerium.
Kräutermischungen, Badesalze und Duftkissen
Die Drogen werden oft als Kräutermischungen verkauft. Das sind getrocknete Pflanzen in Tütchen, die mit den künstlich hergestellten Lösungen beträufelt worden sind. Auch als Badesalz oder Duftkissen werden die Drogen verkauft. Meist vertreiben Händler sie übers Internet.
Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, hatte bereits vergangenen Monat gesagt: "Bei sogenannten Designerdrogen gibt es steigende Umsatzzahlen." Doch vieles rund um Konsum und Markt dieser künstlich hergestellten Drogen liegt im Dunkeln. Der Bundesrat muss noch zustimmen, damit das Verbot in Kraft tritt. Auch nach dem Verbot von "Spice" waren immer wieder Stoffe dieser Art verboten worden.
Mit "Spice" waren die Designerdrogen in den Blick einer breiteren Öffentlichkeit geraten. Es war zum Beduften von Räumen verkauft worden. Entgegen den Empfehlungen auf der Packung wurde es aber geraucht. Die erstmals in England aufgetauchte Kräutermischung war in Drei-Gramm-Tütchen zum Taschengeldpreis von 30 Euro angeboten worden. Der Konsum solcher Substanzen ist nicht mit herkömmlichen Drogentests nachweisbar.