Symposium der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI)

E-Pass für dentale Implantate

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Zahnmedizin
ExpertInnen aus verschiedenen Bereichen kamen gestern in Mainz zusammen, um über die Möglichkeiten und Gestaltung eines E-Passes für dentale Implantate zu diskutieren – und stellten bereits einen Prototyp vor.

Nicht selten stehen ZahnärztInnen vor der Frage, von welchem Hersteller ein Implantat eines Patienten stammt, wenn bei diesem beispielsweise eine prothetische Neuversorgung notwendig wird. Die Frage ist angesichts der unüberschaubaren Anzahl von mehr als 200 Implantatsystemen, die sich derzeit auf dem Markt befinden, kaum zu beantworten.

Nur wenige PatientInnen haben einen Implantatausweis

Manche Patienten – aber bei weitem nicht jeder – ist im Besitz eines (physischen) Implantatausweises. Dieser wird aber nicht standardmäßig ausgestellt und gelegentlich auch verloren. Diese Handhabung ist nicht nur uneinheitlich, sondern auch nicht zeitgemäß. Überdies wurden 2017 die Anforderungen in der Medizinprodukte-Verordnung in Bezug auf Implantatzulassungen und Rezertifizierungen erhöht. Auch eine zukünftige Aufnahme dentaler Implantate in das gesetzliche Implantatregister scheint nicht abwegig.

Die DGI versucht deshalb eine digitale Lösung in Form eines E-Implantatpasses zu entwickeln. Beim Symposium „Ein E-Pass für dentale Implantate” versammelten sich gesternim Rahmen des Healthcare Hackathons in Mainz ExpertInnen aus den Bereichen Zahnmedizin, Informationstechnik und Dentalindustrie. Neben der technischen Ausgestaltung wurde hier auch die Bedeutung von Registern und Implantatpässen für die Versorgungssicherheit thematisiert und abschließend ein Prototyp eines E-Implantatpasses präsentiert.

E-Implantatpass könnte Teil der ePA werden

Rainer Ziegon von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) schlug vor, dass ein E-Implatatpass als MIO (medizinisches Informationsobjekt) Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) werden könnte. MIOs sind – kurz gefasst – medizinische Daten, die mit dem Ziel des interdisziplinären Austauschs im Gesundheitswesen in der ePA abgelegt werden sollen. Voraussetzung ist natürlich, dass auch jeder Patient eine ePA hat – bislang ist das allerdings bei nur 500.000 GKV-Versicherten der Fall.

Zum Abschluss wurde von Alexander Kleehaus (Stuttgart) zusammen mit Dr. Lena Müller-Heupt (Mainz) und Prof. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas (Mainz) ein Prototyp des MIO-Implantatpass vorgestellt. Vorgeschlagen wurde, dass dieser Kern-Informationen zum Patienten, Behandler, der Einrichtung in der implantiert wurde sowie Metainformationen (Datum und Ausweisnummer) enthalten soll. Überdies seien Region, Hersteller und Implantat obligat, während Informationen über beispielsweise das Abutment, Knochenersatzmaterial und Krone als sogenannte „erweiterte MIOs” ergänzt werden könnten, heißt es.

Das Symposium war nur der erste Auftakt. Die KZBV plant bereits weitere Schritte zur MIO-Entwicklung des Zahnimplantatpass.

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