eAU: Nutzung steigt auf teils 80 Prozent
Vom 30. Mai bis 5. Juni lag die Nutzung der Auswertung zufolge sie bei rund 20 Prozent - vom 17. bis 23. Oktober schon bei fast 79 Prozent. Das entspricht fast einer Vervierfachung, teilt die BARMER mit. An einzelnen Tagen übersteige die Quote inzwischen sogar 80 Prozent deutlich. Zugleich sei die Fehlerquote bei den eAU von knapp sechs auf rund 0,3 Prozent gesunken.
Digitalisierung im Bereich der Krankschreibungen nimmt zu
Für die BARMER steht damit fest, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen im Bereich der Krankschreibungen stark an Fahrt aufnimmt. Für die eAU wünscht sich die Kasse eine Digitalquote von 95 Prozent. BARMER-Chef Prof. Dr. med. Christoph Straub: „Wir geben alles daran, dass auch andere wichtige Projekte wie etwa die elektronische Patientenakte sich zunehmend durchsetzen. Wichtig ist, dass die Bundesregierung ihr Vorhaben zeitnah umsetzt, wonach allen Versicherten im Opt-Out-Verfahren eine elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt wird.“
Elektronische Abfrage der AU-Daten erst ab 2023 verpflichtend
Seit dem 1. Oktober 2021 werden elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Vertragsärzten und -zahnärzten an die Krankenkassen digital übermittelt. Arbeitgeber und Steuerberater können seit dem 1. Januar 2022 im Rahmen eines Pilotverfahrens die eAU-Daten von den Krankenkassen abfragen. Da die Umrüstung vieler Arztpraxen technisch noch nicht abgeschlossen ist, endet die Pilotphase erst am 31. Dezember statt wie ursprünglich geplant am 30. Juni 2022. Das hatten Bundestag und Bundesrat im Rahmen der Gesetzesänderung zur Verlängerung der Kurzarbeit beschlossen. Arbeitgeber sind demnach erst ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, die AU-Daten erkrankter Mitarbeitenden elektronisch bei deren Krankenkasse abzurufen.