eHealth-Gesetz: gute Ansätze, schlechte Umsetzung
Sichere elektronische Kommunikation
Sie sehen in dem geplanten eHealth-Gesetz positive Ansätze, die einen Mehrwert für die Patienten und ihre Behandlung bringen können. „Das Gesetz eröffnet neue Möglichkeiten und fördert die sichere elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen“, stellten die Gesellschafter in einer Mitteilung fest. Auch wenn in Detailfragen Defizite bestünden, kämen sinnvolle Anwendungen wie zum Beispiel der Medikationsplan und der Notfalldatensatz auf den Weg.
Sanktionen drohen
Das Gesetz schreibt den Beginn des "Online Rollout“ der Telematikinfrastruktur und damit der Vernetzung der Leistungserbringer ab dem 1. Juli 2016 vor, belegt diesen Termin allerdings mit möglichen Sanktionen für die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und den GKV-Spitzenverband, falls die gematik bis dahin nicht die notwendigen Voraussetzungen für den Online-Rollout geschaffen hat. Diese Vernetzung muss jedoch noch mit Industrielösungen erprobt werden, um sicherzugehen, dass in den Praxen praktikable und funktionierende Technik eingesetzt wird.
Zeitplan lässt keine Auswertung zu
Allerdings sei das Ende der Erprobung erst für Juli 2016, also nach dem Start des Online Rollouts geplant. „Der Zeitplan lässt keine Auswertung der Erprobungsergebnisse zu. Dabei muss die Erprobung erst einmal zeigen, ob geeignete Lösungen für Praxen und Krankenhäuser entwickelt wurden, bevor ausgerollt werden kann. Bisher gibt es daran noch berechtigte Zweifel“ erklärte Dr. Thomas Kriedel, Vorsitzender der Gesellschafter der gematik und Vorstand der KV Westfalen-Lippe. Finanzielle Einbußen infolge der Sanktionen würden darüber hinaus zu einer Unkalkulierbarkeit der Haushalte der betroffenen Körperschaften führen.
Monopolstellung verzerrt den Wettbewerb
Des Weiteren kritisierten die Gesellschafter, dass durch die Ausschreibung der Erprobung bereits zwei Industriekonzerne Produkte aus Versichertengeldern entwickeln können, andere Anbieter aber aufgrund des engen Zeitplans kaum eine Chance mehr dazu bekommen, in den Markt einzusteigen und gleichwertige oder gar bessere Produkte anzubieten.
Die Gesellschafter befürchten, dass es durch diese Monopolstellung der Industriekonsortien, den Zeitdruck und die Sanktionen dazu kommen kann, dass unreife oder gar schlechte Produkte zu völlig überhöhten Preisen ins Feld gebracht werden müssen und bei den beteiligten Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Krankenhäusern die Akzeptanz für die Umsetzung dieser grundsätzlich sinnvollen Technik weiter geschmälert werde. Die geplante Form der Umsetzung sei realitätsfern und die Sanktionierung mittels Haushaltskürzungen treffe die Falschen.
Falsche Instrumente
Massive Kritik geübt wird zudem an den potenziellen Sanktionen in Form von Honorarkürzungen, der vorgesehenen Fristsetzung für die Nutzung der Online-Anbindung und der Anwendung zur Aktualisierung der Versichertendaten durch Leistungserbringer zum 1. Juli 2018.
Neben den positiven Aspekten des Gesetzes sind die Sanktionsregelungen aus Sicht der Leistungserbringer das völlig falsche Instrument, um die Telematikinfrastruktur wie erhofft zu fördern. Weder Gesellschafter, noch Ärzte und Zahnärzte haben Einfluss auf die Einhaltung der vorgegebenen Termine.