"Ein Einfallstor für Lobbyinteressen"
Dies verdeutlichte die Auftaktpressekonferenz des G-BA vom 22. Februar in Berlin, auf der das Gremium seinen Jahresplan für dieses Jahr vorstellte. Hecken ging dezidiert auf die gesundheitspolitische Gemengelage um die Aufgaben und die Arbeit des G-BA ein.
"Derzeit werden wir von verschiedenen Seiten attackiert", so Hecken, "vor allem mit dem Vorwurf, alles ginge zu langsam." Dabei gebe es kaum ein neues Gesetz, das nicht gleichzeitig neue Aufgaben für den G-BA vorsehe.
Eine klare Absage erteilte er dem Plan von Spahn über eine Verordnungsermächtigung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), weitere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen. Dies würde bedeuten, dass auch Methoden und Medikamente mit völlig ungeklärtem Nutzen oder Schaden für die GKV-Versicherten bereitstünden, so Hecken.
"Dies widerspricht nicht nur der Qualitätssicherungsverpflichtung des G-BA, wonach nachgewesen sein muss, dass Medikamente oder Methoden den Patienten nicht schaden." Zusätzlich werde hier das Wirtschaftlichkeitsgebot tangiert: Auf der Basis wissenschaftlicher Evidenz werde im G-BA entschieden, was in der Regelversorgung gelangt. Würde man nun auf Druck Medikamente oder Verfahren in den Katalog aufnehmen, berge dies die Gefahr, dass möglicherweise Millionen Euro an Ressourcen verschwendet würden.
"Es geht darum, dass ein Einfallstor entsteht für eine Gesundheitsversorgung nach Beliebigkeit und nach Lautstärke der Artikulation von Lobbyinteressen!"
Hecken: "Die, die per Ministerverordnung entscheiden wollen, sind auch die, die auf niedrige Beitragssätze in der GKV schielen." Er betrachte diese Entwicklung "mit tiefer Sorge": "Es geht nicht darum, im G-BA möglichst viele Aufgabenbereiche zu horten. Es geht vielmehr darum, dass damit ein Einfallstor entsteht für eine Gesundheitsversorgung nach Beliebigkeit und nach Lautstärke der Artikulation von Lobbyinteressen."
Das BMG hätte nach geltender Rechtslage schon längst die Möglichkeit gehabt, eine Behandlungsmethode zur Kassenleistung zu machen, wenn es der Auffassung gewesen wäre, dass sie trotz fehlender wissenschaftlicher Belege Patienten zur Verfügung stehen müsse, stellte Hecken klar. "Hätte das BMG vom G-BA eine Beschlussfassung innerhalb von sechs Monaten verlangt und wäre diese Frist fruchtlos verstrichen, wäre die Leistung per Gesetz Bestandteil der Regelversorgung geworden."