Notfallversorgung

Ein gemeinsamer Tresen, der steuert und priorisiert

sg/pm
NachrichtenPraxis
Zentrale Anlaufstellen am Krankenhaus, die die Patienten je nach Erkrankungsniveau verteilen – dies sieht das aktuelle Notfallkonzept von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Marburger Bund (MB) vor.

Die KBV und der Marburger Bund haben ein Konzept zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Damit haben niedergelassene und Krankenhausärzte gemeinsam eine Strategie über die künftige Notfallversorgung entwickelt. Kernelemente sind eine gezielte Steuerung akut hilfebedürftiger Patienten sowie Gütekriterien für die medizinische Ersteinschätzung.

Hierbei sollen Patienten unabhängig von Art und Ort des Erstkontakts (telefonisch über die 116117 oder an der gemeinsamen medizinischen Anlaufstelle) in die für sie erforderliche medizinische Versorgung weitergeleitet werden. Es gelte der Grundsatz "ambulant vor stationär".

Gemeinsame Anlaufstelle für die Patienten ist demnach eine zentrale Kontaktstelle von Vertrags- und Krankenhausärzten. Dieser rund um die Uhr besetzte "gemeinsame Tresen" soll entscheiden, ob der Patient eine ambulante Akutbehandlung oder eine klinische Notfallversorgung braucht.

Um die Notaufnahmen zu entlasten, sollen Patienten schnell zu Vertragsärzten geleitet werden. Der Vermittlung von zeitnahen Terminen über die Terminservicestelle komme dabei eine Schlüsselrolle zu, so das Papier. Entscheidungshilfen böten hierbei die gemeinsam entwickelten Gütekriterien, heißt es von KBV und MB.

  • Patientensicherheit: Das Kriterium der Patientensicherheit hat oberste Priorität. Unerwünschte Ereignisse im Rahmen der Ersteinschätzung müssen durch die Ausgestaltung der Entscheidungskriterien erfasst und verhindert werden.

  • Vollständigkeit: Das Instrument sollte alle in der Notfallversorgung auftretenden Beratungsanlässe gezielt steuern können.

  • Bedarfsgerechtigkeit: Je nach Dringlichkeit und Beratungsanlass wird der Patient der angemessenen Versorgungsebene zugewiesen (Rettungsdienst –Notaufnahme – unmittelbare ambulante Behandlung – spätere ambulante Behandlung – telefonische (ärztliche) Beratung) und ein angemessener Behandlungszeitpunkt empfohlen (sofort – im Laufe des Tages – in den kommenden Tagen). Grundsätzlich soll die jeweils höhere Versorgungsebene nach Möglichkeit entlastet werden.

  • Dringlichkeit: Die Kriterien/Fragen müssen geeignet sein, sehr schnell lebensbedrohliche Zustände und abwendbar gefährliche Krankheitsverläufe mit hoher Sensitivität zu erkennen. Beratungsanlässe mit geringer oder fehlender Dringlichkeit sollen mit hoher Spezifität erkannt werden.

  • Versorgungsebene: Der Zuweisung an die angemessene Versorgungsebene ist eine Einschätzung der erforderlichen personellen und strukturellen Anforderungen für die weitere Abklärung oder Behandlung zugrunde zu legen. Regionale strukturelle Gegebenheiten/Verfügbarkeiten müssen bekannt sein und Berücksichtigung finden.

Zur Einschätzung ist im Papier von einer "medizinischen Fachkraft" die Rede, die in ein ärztlich geleitetes Team integriert ist. "Bei Unklarheiten der Ersteinschätzung zieht sie eine/n Arzt/Ärztin hinzu", heißt es in dem Dokument weiter.

Geplant ist auch, die Praxen der Akutversorgung besser auszustatten: Zusätzlich zur Regelausstattung einer Hausarztpraxis sollen dann auch EKG, Pulsoxymetrie, Laborarbeiten (Point of Care für Akutparameter) oder Sonografien möglich sein.

Infos zum" https://www.kbv.de/media/sp/MB_KBV_Anlaufstellen_Notfallversorgung.pdf" - external-link-new-windowund zu den" https://www.kbv.de/media/sp/MB_KBV_Ersteinschaetzungsinstrument_Notfallpatienten.pdf" - external-link-new-window

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