Einfache Sprache verbessert die Patientenkommunikation
Im Fokus der Untersuchung standen die Wertungen „positiv“ und „negativ“, die im medizinischen Kontext sehr unterschiedlich benutzt werden und teilweise anders gemeint sind als umgangssprachlich im Alltag.
Hintergrund
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„Ein positiver HIV- oder Corona-Test ist beispielsweise für die Betroffenen meist alles andere als positiv im umgangssprachlichen Sinn“, erläutert Prof. Dr. Peter Borusiak von der Universität Witten/Herdecke. „Und ob ein positiver Schwangerschaftstest seitens der werdenden Mutter tatsächlich positiv eingeordnet wird, vermag nur sie selber anhand ihrer persönlichen Situation einzuschätzen. Viele Befunde im medizinischen Kontext werden mit diesen Begriffen vermittelt, zum Beispiel auch Atemteste bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten etc. Die Interpretation für den Patienten ist oft schwierig.“
Deshalb passten die Forschenden die Begriffe im Rahmen der repräsentativen Studie mit 1.131 Teilnehmenden an. Das Ergebnis: Eine geringfügige Änderung in der Kommunikation („positiv“ und „negativ“ wird durch „auffällig“ und „unauffällig“ ersetzt) erhöht bei bestimmten Gruppen den Grad der Verständlichkeit erheblich.
In erster Linie profitieren Menschen mit niedrigem Bildungsgrad
„In erster Linie profitieren hierbei Menschen ohne Schulabschluss und mit einem eher niedrigen Bildungsgrad – eine Bevölkerungsgruppe, die ohnehin im medizinischen System benachteiligt ist“, sagte Borusiak. „Die Wahrscheinlichkeit für eine korrekte Zuordnung von Befunden stieg insbesondere in bildungsferneren Gruppen. Es hat sich also gezeigt, dass eine Verbesserung der Kommunikation schon durch einfache Maßnahmen bei entsprechender Sensibilisierung erreicht werden kann.“
Carolin Auschra, Jana Möller, Olivier Berthod, Yuliya Mazheika, Peter Borusiak,Befundergebnisse verständlich vermitteln – Eine randomisiert-kontrollierte Studie zur Wortwahl in der Ärzt*innen-Patient*innen-Kommunikation, Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen, 2020, ISSN 1865-9217, doi.org/10.1016/j.zefq.2020.07.007