Patientenfürsprache an deutschen Krankenhäusern

Einheitliche Regelungen könnten die Beratung verbessern

pr
Gesellschaft
An 60 Prozent der deutschen Krankenhäuser gibt es mindestens eine/n Patientenfürsprecher/in. Allerdings existieren große regionale Unterschiede. Das zeigt eine noch unveröffentlichte Studie der Prognos AG.

Patientenfürsprache könne einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Patienten in Krankenhäusern leisten, heißt es in ersten Eckdaten einer Studie der Prognos AG, die das Bundesgesundheitsministerium gestern vorgestellt hatte. Demnach sind in rund 60 Prozent der Krankenhäuser Fürsprecherinnen oder Fürsprecher installiert. Allerdings seien die regionalen Unterschiede bundesweit groß - dies sei auf uneinheitliche Regelungen in den Ländern zurückzuführen.

Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher, die hauptsächlich ehrenamtlich tätig sind, unterstützen als unabhängige Ansprechpartner und Vertrauenspersonen die Patienten und deren Angehörige: Sie beraten, informieren und vermitteln in Konfliktfällen gegenüber den Klinik- oder Stationsleitungen. Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, erklärte dazu: „Eine gesetzliche Regelung wirkt sich positiv auf die Verbreitung der Patientenfürsprache aus. Ich werbe daher mit Nachdruck dafür, zukünftig im besten Fall vergleichbare Regelungen gesetzlich zu verankern.“

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie, die in den nächsten Wochen veröffentlicht wird, sind:

  • Laut den Qualitätsberichten der Krankenhäuser für das Jahr 2020 hatten 991 der 1.665 einbezogenen Krankenhäuser (60 Prozent) mindestens eine/n Patientenfürsprecher/in. Regional zeigten sich dabei erhebliche Unterschiede in der Verteilung.

  • Bundesländer mit einer gesetzlichen Regelung der Patientenfürsprache weisen anteilig häufiger PatientenfürsprecherInnen auf, zum Beispiel Berlin (96 Prozent), Saarland (95 Prozent) und Bremen (93 Prozent), als Bundesländer ohne gesetzliche Vorgabe, etwa Bayern (43 Prozent), Hamburg (17 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (11 Prozent), und als Bundesländer mit Regelungen, die nur psychiatrische Krankenhäuser betreffen, etwa Baden-Württemberg (41 Prozent) oder Sachsen (36 Prozent). Eine gesetzliche Verankerung der Patientenfürsprache wirkt sich somit positiv auf deren Verbreitung aus.

  • Den Qualitätsberichten 2020 zufolge befindet sich jeweils etwa ein Drittel der Krankenhäuser in Deutschland in freigemeinnütziger, in öffentlicher oder in privater Trägerschaft. Der Anteil der Krankenhäuser, die angegeben haben, eine/n Patientenfürsprecher/in zu haben, ist in freigemeinnütziger Trägerschaft höher (43 Prozent) und in privater Trägerschaft deutlich niedriger als ihr jeweiliges Drittel (19 Prozent).

  • Alle Teilnehmenden der Befragung gaben übereinstimmend an, dass die Patientenfürsprache einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, Patienten bei Problemen im Krankenhaus zu unterstützen.

  • Auch die Lösung von Konflikten oder die Auflösung von Missverständnissen zwischen Krankenhauspersonal und Patienten, das Verhindern der Eskalation von Konflikten und das Weiterleiten von Verbesserungsvorschlägen ans Krankenhauspersonal wurden jeweils von einer großen Mehrheit als wichtige Elemente der Patientenfürsprache benannt. Etwas weniger häufig, jedoch immer noch mehrheitlich, wurden die Unterstützung des Krankenhauses bei der Verbesserung seiner Organisation und die Information der Patienten sowie ihrer Angehörigen über ihre Patientenrechte angegeben.

Die Studie, die im Auftrag des Patientenbeauftragten der Bundesregierung von der Prognos AG durchgeführt wurde, hatte zum Ziel, eine Bestandsaufnahme zu den verschiedenen rechtlichen Regelungen, zur Verbreitung und zur Ausgestaltung der Patientenfürsprache vorzunehmen. Dazu wurden Fachgespräche mit Expertinnen und Experten organisiert, eine Auswertung der Landesgesetzgebung und der Qualitätsberichte der Krankenhäuser vorgenommen und eine bundesweite Online-Befragung von Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern mit rund 330 Teilnehmenden durchgeführt.

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