Einigung bei Tabakprodukten
Nach längerer Diskussion einigte sich die Mehrheit der Minister - gegen die Stimmen Polens, Rumäniens, Bulgarien und Tschechiens - auf folgende Punkte:
Zigaretten und Tabakprodukte mit charakteristischen Geschmackszusätzen, die den Tabakgeschmack verändern - wie Menthol, Schokolade oder Fruchtaromen - werden verboten. Wobei die Festlegung, was als "charakteristisch“ zu verstehen ist, den Mitgliedstaaten überlassen werden soll.
Hersteller von Tabakprodukten werden verpflichtet, großflächige Text- und Bildwarnhinweise aufzudrucken, die 65 Prozent der Vorder- und der Rückseite einer Verpackung abdecken. Die Kommission hatte ursprünglich 75 Prozent gefordert. Zu den Katalogfotos gehören auch Abbildungen verfaulender Zähne.
irreführende und verharmlosende Angaben wie "natürlich“, "biologisch“ oder "light“ werden verboten.
Ein Rückverfolgbarkeitssystem wird eingeführt, um Zigarettenschmuggel zu verhindern.
Tabakprodukte dürfen nicht grenzüberschreitend über das Internet abgesetzt werden.
Keine Mehrheit fand das von der Kommission geforderte Verbot von sogenannten Slim-Zigaretten.
Anfang Juli wird voraussichtlich der federführende Ausschuss für Umwelt und Gesundheitsfragen des Europäischen Parlaments darüber abstimmen - wie es aussieht, treten die Europaabgeordneten für noch strengere Vorgaben ein. Nach der Sommerpause könnten dann die Verhandlungen zwischen den Institutionen beginnen. Die Richtlinie soll bis 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.
Rasche Einigung trotz schriller Diskussionen
Dem Brüsseler Büro der Bundeszahnärztekammer zufolge ist den Mitgliedstaaten in diesem Dossier eine vergleichsweise rasche Einigung gelungen - ungeachtet der bisweilen schrillen Diskussion im Vorfeld der Revision der Tabakrichtlinie. Dies bringe den deutlichen Willen einer Mehrheit von Mitgliedstaaten zum Ausdruck, die Folgen des Tabakkonsums aus gesundheitspolitischen Gründen zu bekämpfen. Eine Verabschiedung der Richtlinie vor der Europawahl sei sehr wahrscheinlich.
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