Krankenhausgipfel von Bund und Ländern

Entwurf zur Klinikreform soll bis zum Sommer kommen

pr
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben sich bei ihrem Krankenhausgipfel auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Klinikreform geeinigt. Ein gemeinsamer Entwurf soll bis zur Sommerpause vorliegen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich gestern mit seinen Länderkolleginnen und -kollegen auf einer Schaltkonferenz darauf verständigt, bis zur Sommerpause einen gemeinsamen Gesetzentwurf für die geplante große Krankenhausreform vorzulegen. Als Basis sollen die im Dezember veröffentlichten Vorschläge der von ihm eingesetzten Expertenkommission dienen.

Grundlage soll eine gemeinsame Gesetzgebung und ein zustimmungspflichtiges Gesetz, sein, erklärte der Minister nach dem Klinikgipfel vor der Presse. Das Besondere: Bundesregierung, Fraktionen des Bundestags sowie die Bundesländer sollen gemeinsam daran mitarbeiten. Lauterbach sprach von großer Einigkeit bei der Problemanalyse und möglichen Lösungsansätzen. „Wir stehen am Vorabend einer notwendigen Revolution im Krankenhaussektor“, sagte er. Man befinde sich „in einer Notlage“

Lauterbach will Krankenhäuser aus dem "Hamsterrad" holen

Mittlerweile stünden 60 Prozent der 1.900 Krankenhäuser vor massiven finanziellen Problemen. Es gebe Qualitätsdefizite in der Behandlung von Patienten, medizinische Geräte und Gebäude seien veraltet und das Personal reiche nicht aus, um die Leistungen in der Qualität zu erbringen, wie es notwendig wäre.

Das System der Fallpauschalen habe dazu geführt, dass Krankenhäuser versucht hätten, durch mehr Leistungen Gewinne oder das Vermieden von Verlusten zu realisieren. Es gehe darum, dass die Krankenhäuser das „Hamsterrad“ und die „Durchökonomisierung in der Medizin“ von immer mehr Leistungen verlassen könnten. Medizinische Aspekte müssten mehr im Vordergrund stehen. Dazu müsse das bisherige Abrechnungssystem der Fallpauschalen überwunden werden. Nicht die Wirtschaftlichkeit, sondern der Patient müsse im Mittelpunkt stehen. Ohne eine große Reform würden viele Krankenhäuser in die Insolvenz gehen.

Reformprozesse sind in NRW und Niedersachsen schon angestoßen

Die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) bezeichnete die Krankenhausreform als eine Mammutaufgabe. Sie sei aber unverzichtbar, weil es schon heute Probleme bei der Versorgung in ländlichen Regionen gebe. Hinzu komme, dass in den kommenden Jahren viele Ärzte und Pflegekräfte in den Ruhestand gingen. Reformprozesse seien in Niedersachsen wie auch in Nordrhein-Westfalen bereits angestoßen. Behrens betonte, das nun geplante Vorgehen unterstreiche, welche wichtige Aufgabe den Ländern bei der Reform zukomme.

Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl Laumann (CDU) betonte, dass die Krankenhausplanung bei den Ländern bleiben müsse, regionale Unterschiede müssten berücksichtigt werden. Man dürfe keine Bundesschablone über die Krankenhäuser legen, es gebe regionale Unterschiede.

Fallpauschalen sollen nur noch 40 bis 60 Prozent der Vergütung ausmachen

Im Dezember hatte die 17-köpige „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ eine Empfehlung für eine Krankenhausreform vorgelegt. Danach soll die Behandlung von Patienten in den Kliniken künftig mehr nach medizinischen und weniger nach ökonomischen Kriterien erfolgen. Dafür sollen die Kliniken nach drei neuen Kriterien honoriert werden: Vorhalteleistungen, Versorgungsstufen und Leistungsgruppen. Das Fallpauschalensystem müsse entsprechend weiterentwickelt werden, so die Empfehlung.

Die Kliniken sollen dafür in die drei Level Grund-, Regel- und Schwerpunktversorgung sowie Maximalversorgung eingeteilt werden. Nur noch Krankenhäuser mit festen Mindeststandards sollten dann bestimmte Leistungsgruppen abrechnen dürfen. Um den ökonomischen Druck zu mindern, sollen die Fallpauschalen nur noch 40 bis 60 Prozent der Vergütung ausmachen; der Rest soll aus Fixkosten-Pauschalen für das Vorhalten etwa von Personal oder Notaufnahmen bestehen. Die Einführung soll schrittweise mit einer Übergangsphase von fünf Jahren erfolgen.

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