Elektronische Patientenakte

epA: Opt-out offenbar besser als Opt-in

ak
PraxisGesellschaft
Eine Studie zur elektronischen Patientenakte (ePA) kommt zu dem Schluss: Eine Opt-out-Regelung wäre für Nutzer und Mediziner bei Anlage und Zugriff besser geeignet als das strikte Opt-in-Verfahren.

In der Studie „Die elektronische Patientenakte und das europäische Datenschutzrecht“ untersucht die Stiftung Münch die Möglichkeiten der rechtskonformen Ausgestaltung der ePA im europäischen Vergleich. Das deutsche Modell wird mit den Regelungen in Österreich, Estland und Spanien verglichen. Mit dem Ergebnis: Anstelle des strikten Opt-in bei Anlage und Zugriff für Nutzer und Leistungserbringer sollte ein gestuftes Opt-out eingesetzt werden.

In den untersuchten Ländern erhalten die Versicherten alle automatisch eine elektronische Patientenakte, die befüllt wird. Per Opt-out können die Patienten dieser Anlage und dem Befüllen der Akte sowie dem Zugriff widersprechen. Sie können aber auch Dokumente für verschiedene Gruppen löschen oder zumindest verschatten lassen, so dass diese zwar vorhanden, aber nicht lesbar sind. Nur Deutschland hat sich für Opt-in entschieden. Damit sollen informationelle Selbstbestimmung und die Patientensouveränität höchste Priorität haben.

Nur 0,5 Prozent der Deutschen nutzen bisher eine Akte

„Gerade einmal 0,5 Prozent der Bevölkerung nutzen bisher eine ePA“, erläuterte Prof. Boris Augurzky, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Münch. "Wir sehen es deshalb als unverzichtbar an, dass der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen im Sinne von Versorgungsqualität und Effizienz anpasst.“

Der Rechtsvergleich zeigt demnach, dass es datenschutzrechtskonforme Alternativen für das deutsche Modell gibt. Der deutsche Gesetzgeber habe in zentralen Punkten versäumt, ein wirksames Patientenakten-System zu schaffen, das die Spielräume der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) voll ausschöpft, stellt die Studie fest. „Patientensouveränität und die Wirksamkeit einer ePA dürfen keineswegs gegeneinander ausgespielt werden“, erklärt der Studienautor Prof. Christoph Krönke.

Wenn die Akte nicht befüllt wird, kann der Nutzer Krönke zufolge im Bedarfsfall nicht auf relevante Inhalte zugreifen. Außerdem könne er dann auch keine informierte, selbstbestimmte Entscheidung über den weiteren Umgang mit der eigenen Gesundheit treffen. „Damit wird die informationelle Selbstbestimmung letztlich geschwächt“, bilanziert Krönke. Daher entspreche ein Opt-out-Modell eher den Bedürfnissen eines modernen Gesundheitssystems als ein striktes Opt-in Modell.

Die elektronische Patientenakte in Deutschland

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