ERGO versteigert HKP ihrer Mitglieder
Wenn Kunden der ERGO Direkt einen Heil- und Kostenplan zuschicken, werden sie anscheinend mit einem ganz speziellen "Service" beglückt: Die Versicherung stellt demnach ungefragt die Informationen aus dem HKP auf dem Auktionsportal 2te-ZahnarztMeinung.de ein. Die Versicherten, die in der Regel mit ihrem Zahnarzt den Therapieplan vorher abgesprochen haben, erhalten demzufolge plötzlich per Post vermeintlich günstigeren Angebote. Und damit sie auch wirklich darauf eingehen, verspricht ihnen die Krankenkasse 50 Euro für die Teilnahme an einem "Beratungsgespräch" mit dem bietenden Zahnarzt, rügt die Bundeszahnärztekammer.
"Stellen Sie dieses vergiftete Serviceangebot ein!"
BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel hat in seinem Brief an den Ergo-Vorsitzenden Peter Stockhorst deutliche Worte für dieses Vorgehen gefunden: "Das ungefragte Vorausfüllen der Anfrage bei 2te-ZahnarztMeinung.de in Kombination mit dem Versprechen, dem Versicherungsnehmer 50 Euro für das Aufsuchen eines anderen Zahnarztes zahlen zu wollen, setzt den Versicherungsnehmer unangemessen unter Druck. Die Bundeszahnärztekammer appelliert daher an Sie, dieses vergiftete Serviceangebot kritisch zu hinterfragen und im Ergebnis einzustellen."
Ohne Frage, sei es das gute Recht des Patienten, sich bei einem weiteren Zahnarzt eine echte zweite Meinung einzuholen, bescheinigt Engel, ein anonymes Bewertungsportal sei dazu aber völlig ungeeignet.
"Zahnärztliche Therapieentscheidungen sind höchst komplex", schreibt Engel. Auktionsportale für Zahnersatz reduzierten die zahnmedizinische Versorgung jedoch auf den Preis und seien damit nicht geeignet, Hilfestellung zu geben, da der mitsteigernde Zahnarzt ein Angebot abgibt, ohne den Patienten zu kennen und ohne ihn selbst untersucht zu haben.
"Wenn Sie die geplanten zahnprothetischen Versorgungen Ihrer Versicherungsnehmer in einer internetbasierten, auktionsähnlichen Bieterbörsen versteigern, dann nehmen Sie in Kauf, dass damit die Regeln der zahnärztlichen Wissenschaft verletzt werden", rügt Engel.
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"Bedenklich und rechtlich grenzwertig"
"Die Ergo Direkt Krankenversicherung negiert diese Risiken", kritisiert Engel weiter. "Sie beschränkt sich nicht nur darauf, zu empfehlen, auch andere Zahnärzte in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, sondern hat - ohne dessen Aufforderung - für den Versicherungsnehmer über das Internet schon andere Zahnärzte um ein Kostenangebot gebeten. Damit nicht genug, setzen Sie zudem noch einen finanziellen Anreiz für die Kontaktaufnahme."
Obendrein werde mit dem vermeintlichen Service die freie Arztwahl unzulässig eingeschränkt, der betroffene behandelnde Zahnarzt desavouiert, der Berufsstand bewusst gegeneinander ausgespielt und der Beruf des Zahnarztes - ein Heilberuf - auf einen reinen Kostenfaktor reduziert. Engel: "Die Bundeszahnärztekammer hält dieses Vorgehen für bedenklich und rechtlich grenzwertig."
"Ihr Zahnkosten-Optimierer"
In dem Schreiben des Vorstandsvorsitzenden Stockhorst an die ERGO-Versicherten, das der Redaktion vorliegt, wird die ERGO als "Ihr(en) Zahnkosten-Optimierer" vorgestellt. Das Warten habe sich gelohnt: "Heute können wir Sie über das erfreuliche Ergebnis Ihrer Behandlungsauktion informieren. Unserem Schreiben haben wir die Auktions-Angebote für Sie beigelegt. Sie beinhalten eine Aufstellung der Behandlungskosten, Ihren Eigenanteil, die Gesamtanzahl der Zahnarzt-Bewertungen sowie die jeweilige Entfernung zu Ihrem Wohnort."
Stockhorst gibt den Versicherten im Folgenden detaillierte Instruktionen, wie sie mithilfe der mitgeschickten Auktionsnummer auf der Internetseite 2te-ZahnarztMeinung.de die Zahnarztbewertungen nachlesen können. "Sie haben sich für ein Angebot entschieden und möchten einen unverbindlichen Termin mit dem Zahnarzt Ihrer Wahl vereinbaren? Dann rufen Sie uns bitte an. Gerne teilen wir Ihnen die Kontaktdaten der Zahnpraxis (sic) mit."
Wenn die Mitglieder sich "für ein unverbindliches Beratungsgespräch" entscheiden, "erstatten wir Ihnen für Ihr Engagement 50,00 EUR. Verwenden Sie hierzu das beiliegende Formular und lassen sich den Tag der Beratung mit Unterschrift und Stempel des Auktions-Zahnarztes bestätigen. Sobald uns diese Bestätigung vorliegt, überweisen wir Ihnen den Betrag auf das uns bekannte Abbuchungskonto."