Home

Erste Bank belegt Guthaben mit Strafzinsen

mg
Nachrichten
Eine Raiffeisenbank in Bayern verlangt ab September von Privatkunden mit mehr als 100.000 Euro Einlage einen Strafzins von 0,4 Prozent. Macht das Beispiel Schule?

Man habe alle betroffenen Kunden gezielt angeschrieben und gebeten, sich Gedanken zu machen, hatte Josef Paul, Vorstandsmitglied der Raiffeisenbank Gmund am Tegernsee dem Handelsblatt zum Vorstoß seiner Bank erklärt. „Wenn man keine Anreize schafft, etwas zu verändern, verändert sich auch nichts.“

Hintergrund: Alle Banken zahlen selbst 0,4 Prozent Strafzinsen, wenn sie überschüssige Einlagen über Nacht bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken. Auch die DZ Bank, das Spitzeninstitut der Volks- und Raiffeisenbanken, verlangt von den angeschlossenen Instituten dafür Zinsen, berichtet Handelsblatt online. Bisher hatten Banken diese Strafzinsen nur an institutionelle Anleger und Firmenkunden weitergereicht.

apoBank: "Kein Strafzins für Privatkunden!"

So ist es auch gängige Praxis bei der apoBank. "Privatkunden sind bei uns von Verwahrgebühren nicht betroffen", sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Lediglich an institutionelle Großanleger habe man "den Strafzins weitergegeben". Damit sei der Sachstand seit der Vertreterversammlung vom 10. Juni praktisch unverändert. Seinerzeit hatte Vorstandsvorsitzender Herbert Pfennig die Notwendigkeit des Schritts damit erklärt, dass man seit einiger Zeit Neuzuflüsse von Anlegern beobachte, die ohne eine entsprechende Gebühr auf Kosten der apoBank eine Arbitrage generieren.

BVR: "Eher keine Negativzinsen in der Breite!"

Auch der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) erwartet nicht, dass das Beispiel von Strafzinsen für Privatkunden Schule macht, schreibt die Frankfurter Allgemeine in ihrem Onlineauftritt. „Der BVR glaubt nicht, dass wir in Deutschland im Privatkundengeschäft in der Breite Negativzinsen sehen werden - nicht zuletzt aufgrund der intensiven Wettbewerbssituation im deutschen Bankenmarkt“, so das Blatt. Auch in Gmund sei das klassische Breitengeschäft nicht betroffen.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.