Heilberufler drängen auf Nachbesserung bei der „ePA für alle“

„Es fehlen Suchfunktion und Virenscanner“

pr
Politik
Ärzteschaft, Zahnärzteschaft, die Krankenhausgesellschaft und Apotheker wollen Nachbesserungen bei der elektronischen Patientenakte (ePA). Es fehlten elementare Bestandteile zu Nutzen und Funktionalität..

Die Spitzenvertretungen von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern fordern Nachbesserungen der Spezifikationen der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle. Sie haben deshalb der Freigabe eines entsprechenden Dokumentenpakets in der gematik nicht zugestimmt. Die Vertreterinnen und Vertreter der ärztlichen, zahnärztlichen Organisationen (Bundesärztekammer BÄK, Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung KZBV, Bundeszahnärztekammer BZÄK und Deutsche Krankenhausgesellschaft DKG) sowie der Apothekerschaft (DAV) haben dabei deutlich gemacht, dass die „ePA für alle einen deutlichen Mehrwert zu den derzeit von den Krankenkassen anzubietenden elektronischen Patientenakten vorweisen müsse. Dies sei in der nun für den Start der „ePA für alle“ vorgesehenen Basisversion nicht ausreichend erkennbar.

Laut der Spitzenvertretungen fehlten nach wie vor elementare Bestandteile, die für eine nutzenstiftende Verwendung im Versorgungsalltag benötigt werden. So sei beispielsweise keine Volltextsuche der Inhalte einer elektronischen Patientenakte möglich, ein zentraler Virenscanner für die Inhalte der ePA sei ebenfalls nicht vorgesehen. Zwar solle der im Gesetz geforderte digitale Medikationsprozess noch für den Start der ePA nachspezifiziert werden, unterstrichen sie in einer gemeinsamen Stellungnahme. Alle anderen Kritikpunkte sollten jedoch entweder gar nicht oder erst in Nachfolgeversionen der ePA berücksichtigt werden.

Für die zukünftige elektronische Patientenakte (ePA) wurden in der vergangenen Gesellschafterversammlung der gematik die Grundlagen für ihre technische Umsetzung zum 15.01.2025 gelegt. Nach einer ambitionierten Erstellungs- und Kommentierungsphase für die benötigten fachlichen Konzepte und technischen Spezifikationen sollten die Gesellschafter über ein umfangreiches Dokumentenpaket der „ePA für alle“ entscheiden. Letztlich hätten diese offenen Punkte dazu geführt, dass keine Leistungserbringerorganisation in der gematik der Freigabe des Pakets zugestimmt hat, heißt es in der Erklärung der Organisationen weiter.

Schon die ePA, die die Kassen seit Beginn 2021 anbieten mussten, habe wegen unzureichender Praktikabilität bei Patienten und Ärzten keine Resonanz gefunden. Die neue ePA, die „ePA für alle“, dürfe diesen Geburtsfehler nicht wiederholen. Es müsse dringend nachgearbeitet werden, vor allem bei Suchfunktion, um Ärztinnen und Ärzte bei der Nutzung der ePA in der Behandlung zu unterstützen.

Der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Karl-Georg Pochhammer, kommentierte: „Die neue ePA für alle muss von Anfang an mehr Nutzen liefern als die aktuelle ePA. Das ist in der nun verabschiedeten Version leider nicht erkennbar – wichtige Features fehlen. Zudem stören wir uns an den verpflichteten Datenlieferungen aus der Praxissoftware, auch wenn es zunächst nur technische Messwerte sind. Daher hat die KZBV Nachbesserungen eingefordert und in der gematik-Gesellschafterversammlung gegen die Freigabe des Dokumentenpakets gestimmt.“

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