Gesundheitsministerium Brandenburg

„Es gibt weniger Zahnärzte im ländlichen Raum“

pr
Noch gibt es keine Probleme bei der zahnärztlichen Versorgung auf dem Land in Brandenburg. Doch ist ein rückläufiger Trend bei den Zahnarztzahlen erkennbar, antwortet das Gesundheitsministerium auf eine Anfrage.

"Derzeit besteht aus Sicht der Landesregierung noch ein guter zahnärztlicherVersorgungsgrad im Land Brandenburg", heißt es in der Antwort des brandenburgischen Gesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag (Drucksache 7/8131).

Dennoch lasse sich in den letzten Jahren insbesondere im ländlichen Raum ein rückläufiger Trend beim zahnärztlichen Versorgungsgrad feststellen,Diese Entwicklung sei bundesweit zu beobachten, betreffe aber im besonderen Maße die ostdeutschen Bundesländer.

Die Ursachen hierfür liegen demnach vor allem in der demografischen Entwicklung. Hierbei sei zu beachten, dass die Generation der „Babyboomer“ nach der Wiedervereinigung den Großteil der Zahnärzteschaft in den neuen Bundesländern abbildete. Diese Nachkriegsgeneration erreiche jedoch gegenwärtig und in den kommenden Jahren das Renteneintrittsalter. Daraus resultiere ein zusätzlicher altersbedingter Verlust an Fachkräften.

Der Versorgungsgrad liegt zwischen 81,1 und 139,5 Prozent

Das Ministerium verweist darauf, dass der Brandenburger Landesausschuss der Zahnärztinnen, Zahnärzte und Krankenkassen aber noch keine bestehende oder drohende Unterver­sorgung für einen Planungsbereich festgestellt habe: "Der Versorgungsgrad in den einzelnen Planungsbereichen bewegt sich zwischen 81,1 und 139,5 Prozent (Stand 1. Juli 2023)", teilt das Minisiterium mit.

Rouven Krone, Mitglied des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB) bestätigt auf Nachfrage der zm, dass eine drohende Unterversorgung in Brandenburg auch aus Sicht der KZV nicht festgestellt wurde.

Seit 1. Juli 2023 gebe es zudem im Land einen Strukturfonds zur Finanzierung von Fördermaßnahmen, mit dem Ziel, die flächendeckende vertragszahnärztliche Versorgung in versorgungskritischen ländlichen und strukturschwachen Gebieten langfristig aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Damit eröffne sich die Möglichkeit, die Übernahme oder Neugründung einer Praxis zu bezuschussen, sagte Krone. Voraussetzung sei, dass die Praxis in einem vom Vorstand der KZVLB ausgewiesenen Fördergebiet liegt. Die KZV fordere von der Landesregierung aber weiterhin ein verbindliches Förderprogramm zur Niederlassung ein – ähnlich wie bei den Förderprogrammen für Landärzte.

Um auch zukünftig eine bedarfsgerechte zahnärztliche Versorgung insbesondere in den ländlichen Räumen sicherzustellen, unternehme die KZVLB erhebliche Anstrengungen im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrags für die vertragszahnärztliche Versorgung, stellte Krone klar.

Die AfD-Abgeordnete Dr. Daniela Oeynhausen hatte nachgefragt, ob Brandenburg möglicherweise auf eine eklatante Unterversorgung in der zahnärztlichen Versorgung in wenigen Jahren zusteuere. Zwar biete die Medizinische Hochschule Brandenburg (MHB) ab dem Sommersemester 2024 einen zahnmedizinischen Studiengang ohne Numerus clausus mit insgesamt 48 Studienplätzen an. Bis die ersten Studienabgänger sich niederlassen, würden jedoch Jahre vergehen, hieß es. .

In Bezug auf den Modellstudiengang Zahnmedizin in Brandenburg/Havel verweist Krone darauf, dass es sich um einen privaten Studiengang handelt, der mit Unterstützung von Landeszahnärztekammer und KZV zum Sommersemester 2024 startet. Ziel sei es, die Studierenden im Land zu halten. Er rechne fest damit, dass der Antrag auf staatliche Anerkennung positiv beschieden wird, sagte er den zm. Dennoch fordere die KZV weiterhin auch einen öffentlichen Studiengang Zahnmedizin, der bisher nicht existiert.

Wie das Ministerium ausführte, sieht die Landesregierung im sektorenübergreifenden kooperativen Ansatz einen entscheidenden Hebel für die Sicherstellung und Weiterentwicklung der zukünftigen regionalen Gesundheitsversorgung. In diesem Sinne fordere das Land Brandenburg im Rahmen der vom Bund geplanten Krankenhausreform einen umfassenden gesetzlichen Instrumentenkasten sowie eine verlässliche Finanzierung von sektorenübergreifenden Versorgungsmodellen. Dazu gehöre auch eine Erleichterung der Gründung kommunaler Medizinischer Versorgungszentren, so das Ministerium.

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