Eßer zur Parodontitistherapie: „Erhebliche Hürden liegen vor uns!“
„Auch wir Zahnärzte haben einen 100-prozentigen Anspruch auf entsprechende Rahmenbedingungen für eine effiziente, qualitätsgesicherte und wissenschaftlich basierte zahnmedizinische Versorgung, als auch auf eine entsprechende Honorierung unserer Tätigkeit. Beides ist heute nicht mehr gewährleistet im Rahmen der Parodontitistherapie“, erklärte Eßer auf dem Zahnärztetag in Frankfurt und verwies auf das PAR-Konzept der Zahnärzteschaft.
Patienten glauben, nach einer PAR-Therapie seien sie wieder so gesund wie nach einer Blinddarmentfernung. Da dies nicht der Fall ist, stützt sich das lebensbegleitende PAR-Konzept auf die international anerkannte „Unterstützende Parodontitistherapie“ (UPT) als Schlüsselelement einer erfolgreichen Parodontitisbehandlung.
Wesentliche Bestandteile seien dabei das ärztliche Gespräch mit dem Patienten und die regelmäßige Reevaluation. Nur auf Basis dieser Leistungen werde es der Zahnärzteschaft gelingen können, Parodontalerkrankungen nachhaltig zu therapieren und die hohen Prävalenzen auf Dauer zu senken.
Problem: Compliance-Abbruch
Die Praxisrealität zeige, dass im Durchschnitt 50 Prozent der Patienten nach der Instrumentierung die Weiterbehandlung in Form der notwendigen UPT abbrechen - und dadurch den nachhaltigen Behandlungserfolg gefährden. Später tauchten diese Patienten als Rezidivfälle wieder in der Praxis auf - was den Zahnärzten regelmäßig als unwirtschaftliche Positionen vorgehalten würde.
Das neue Konzept setze daher auf Sachleistungen in Kombination mit einem anreizfinanzierten Bonussystem. Die UPT sei dabei in der Eigenverantwortung der Patienten. Um das Konzept in die Versorgungsrealität zu bringen, müsse im G-BA noch sehr viel Überzeugungsarbeit geleistet werden. „Wir haben hier ganz erhebliche Hürden vor uns“, räumte Eßer ein. Die ersten Stimmen aus der Politik stimmten den KZBV-Chef aktuell jedoch „verhalten zuversichtlich". Sei der Zusatznutzen aber einmal anerkannt, müssen die Leistungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden.