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Ethische Probleme aus Antibiotikaresistenzen

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Darf man Ärzte, die unnötig Antibiotika verschreiben, zu Fortbildungen zwingen? Oder Patienten mit Keimlast die Aufnahme im Klinikum verwehren, um die anderen zu schützen? Über ethische Fragen, die sich aus Antibiotikaresistenzen ergeben, diskutierte der Deutsche Ethikrat in Berlin.

Fünf Handlungsfelder

Mögliche Maßnahmen und Entscheidungen auf ihre Verantwortbarkeit zu überprüfen, sei Aufgabe des Ethikrats, erläuterte ihr Vorsitzender Peter Dabrock auf dem Forum Bioethik in Berlin. Wie wichtig der gezielte Einsatz von Antibiotika für die Therapie ist, betonte Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts. Ohne sie breche die Kaskade der modernen Medizin in sich zusammen. Ein post-antibiotisches Zeitalter sehe er nicht anbrechen. Als geeignete Maßnahmen im Umgang mit Antibiotika nannte er fünf Handlungsfelder:

1. Unter dem Stichwort "Awareness" hob er hervor, dass alle Beteiligten zur Reduktion von Resistenzen beitragen müssen.

2. Die "Surveillance" zielt darauf ab, die Datenlage zu verbessern, um das Ausmaß der Problematik besser einschätzen zu können.

3. Unter "Hygiene und Prävention" hob er die Notwendigkeit hervor, die Anzahl der Infektionen insgesamt einzudämmen, nicht nur solche mit Resistenzen.

4. Wichtig sei auch, die Evidenz für den effektiven Einsatz zu verbessern - Stichwort "Stewardship". subsumieren.

5. Außerdem gelte es, neue Antibiotika und eine neue Diagnostik zu entwickeln, um besonders resistente Erreger auch in Zukunft behandeln zu können.

Problem nicht auf das Arzt-Patienten-Verhältnisses abwälzen

Der Rechtswissenschaftler Stephan Rixen von der Universität Bayreuth sieht den Gesetzgeber stärker in der Pflicht. Sollte eine Rationierung des Antibiotikaverbrauchs unumgänglich werden, dürften die daraus folgenden Entscheidungen nicht auf die Mikroebene des Arzt-Patienten-Verhältnisses abgewälzt werden. Die Richtlinien des G-BA reichten als Legitimationsgrundlage nicht aus, weil es hier aus verfassungsrechtlicher Sicht um Überlebensentscheidungen gehen kann.

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Wolf-Dieter Ludwig, Chefarzt der Klinik für Hämatologie, Onkologie und Tumorimmunologie am Helios Klinikum Berlin-Buch und Mitglied der Arzneimittelkommission, kritisierte den oftmals unkritischen Einsatz von Antibiotika in der Human- und Veterinärmedizin. Ludwig lobt die aus den USA stammende "Choosing Wisely Initiative". Sie verfolgt das Ziel, die offene Diskussion zwischen der Ärzteschaft, den Patienten und der Öffentlichkeit zum Thema Überversorgung zu fördern.

So lange man aber in Deutschland die sprechende Medizin entsprechend honoriert, werde sich wenig ändern. Er attackierte massiv beschleunigte Zulassungsverfahren für neue Antibiotika, die an nur relativ wenigen Patienten untersucht wurden und hinsichtlich ihrer Sicherheit dann womöglich nicht ausreichend geprüft sind. "Zu glauben, dass sich die Situation durch die Vernunft der Unternehmer in der Pharmazie verbessert, ist grenzenlos naiv", sagte er.

Sicherheitshalber ein Rezept vor dem WE

Petra Gastmeier, Inhaberin des Lehrstuhls für Hygiene sagte, dass Ärzte oft aus Unsicherheit Patienten vor dem Wochenende sicherheitshalber ein Rezept für ein Antibiotikum ausstellen. Gastmeier sprach sich dafür aus, die Ärzte verstärkt für ihr Verschreibungsverhalten zu sensibilisieren. Studien aus dem angelsächsischen Raum zeigten, dass Ärzte weniger verschreiben, wenn man sie direkt auf ihr Verschreibungsverhalten anspricht.

Sie plädierte darüber hinaus für Präventionsmaßnahmen im Umgang mit allen Patienten. So ließen sich Infektionen durch konsequente Krankenhaushygiene wie die Händedesinfektion vermeiden. Patienten, die aus ausländischen Kliniken kommen, könnten vor der Aufnahme in einer Intensivstation auf Ihr Keimspektrum gescreent werden.

Seit 2008 verfolgt die Bundesregierung eine nationale Antibiotikaresistenzstrategie. Seit 2011 gibt es einen EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen. Die WHOverabschiedete 2015 einen globalen Aktionsplan zu Antibiotikaresistenzen. Auch die Vereinten Nationen setzten vor Kurzem dieses Thema auf ihre Agenda.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte 2014 das AQUA-Institut mit derEntwicklung von Indikatoren, Instrumenten und der notwendigen Dokumentation für ein Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) zur systemischen Antibiotikatherapie im Rahmen der parodontalen und konservierend-chirurgischen Behandlungbeauftragt, um die Patientensicherheit durch die Senkung der Anzahl unnötiger Antibiotikaverordnungen als auch durch die Steigerung der Verordnung von „Mitteln der ersten Wahl“, sprich Vermeidung von Fehlversorgung zu erhöhen.

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