EuGH: Gegen Blutspendeverbot für Homosexuelle
Nach Ansicht eines Generalanwalts rechtfertigt eine sexuelle Beziehung zwischen zwei Männern nicht, dass diese dauerhaft vom Blutspenden ausgeschlossen werden. Das teilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg mit. Demnach würde das in Frankreich wegen der möglichen Übertragung schwerer Infektionskrankheiten geltende Verbot indirekt homosexuelle Männer diskriminieren.
Ausnahmen dürfen nicht über das erforderliche Maß hinausgehen
Der Gutachter erkennt an, dass der Staat damit die Gesundheit der Blutspende-Empfänger schützen will. Solche Ausnahmen seien durchaus erlaubt, dürften aber nicht über das erforderliche Maß hinausgehen. Geklagt hatte ein homosexueller Franzose, dessen Blutspende abgelehnt worden war.
Beschränkung des Handlungsspielraums bei der Überprüfung der Homosexualität von Asylbewerbern
In einem anderen Fall beschränkt das Gutachten den Handlungsspielraum der EU-Länder bei der Überprüfung der Homosexualität von Asylbewerbern. Zwar dürfen demnach die Staaten untersuchen, ob die Angaben glaubwürdig sind. Die Asylbehörden dürfen den Bewerber aber nicht zudringlich befragen, medizinisch untersuchen oder gar einen Nachweis sexueller Aktivitäten verlangen. Dies verstoße gegen die EU-Grundrechte. Im konkreten Fall hatten niederländische Behörden den Asylantrag von drei Männern abgelehnt, die auf ihre Homosexualität verwiesen.