Änderungsanträge zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Extrabudgetierte Zuschläge für Ärzte ersetzen Neupatientenregelung

pr
Eine Stufenregelung für Vertragsärzte mit extrabudgetierten Zuschlägen für die schnelle Behandlung nach Terminvermittlung soll kommen – das geht aus Änderungsanträgen zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hervor, die morgen beraten werden.

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) wird am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten. Inzwischen gibt es weitere Änderungsanträge. Sie betreffen unter anderem die vertragsärztliche Versorgung. Hier soll die Streichung der Neupatientenregelung im Gesetzentwurf zwar unverändert enthalten bleiben. Mit einem Änderungsantrag soll aber stattdessen eine Regelung für extrabudgetäre Zuschläge eingeführt werden, um Vergütungsanreize für schnellere ärztliche Behandlungstermine bei Vermittlung durch die Terminservicestellen und Hausärzte zu schaffen. Der Zuschlag hängt vom Beginn der Behandlung nach Vermittlung ab. So sollen etwa für ärztliche Leistungen folgende Zuschläge auf die jeweiligen Versichertenpauschale aufgenommen werden:

  • ein Zuschlag in Höhe von bis zu 200 Prozent der jeweiligen Versichertenpauschale für Behandlungen im Akutfall, wenn die Behandlung spätestens am Folgetag der Terminvermittlung durch die Terminservicestelle beginnt,

  • ein Zuschlag in Höhe von 100 Prozent der jeweiligen Versichertenpauschale für den Fall, dass eine Behandlung spätestens am vierten Tag nach der Terminvermittlung durch die Terminservicestelle beginnt,

  • ein Zuschlag in Höhe von 80 Prozent der jeweiligen Versichertenpauschale für den Fall, dass eine Behandlung spätestens am 14. Tag nach der Terminvermittlung durch die Terminservicestelle beginnt,

  • ein Zuschlag in Höhe von 40 Prozent der jeweiligen Versichertenpauschale für den Fall, dass eine Behandlung spätestens am 35. Tag nach der Terminvermittlung durch die Terminservicestelle beginnt,

  • und ein Zuschlag in Höhe von mindestens 15 Euro für die erfolgreiche Vermittlung eines Behandlungstermins (vom Hausarzt zum Facharzt).

Mit einem weiteren Änderungsantrag soll die Höhe der an den Gesundheitsfonds abzuführenden Finanzreserven der Krankenkassen aufgrund des in 2022 auf Basis der GKV-Schätzerkreisprognose zu erwartenden Defizits der Krankenkassen von den im Regierungsentwurf ursprünglich vorgesehenen 4 auf 2,5 Milliarden Euro angepasst werden.

Die abschließende Beratung zum GKV-FinStG im Bundestag soll nach derzeitiger Kenntnis diese Woche stattfinden, am Mittwoch im Gesundheitsausschuss und anschließend im Bundestagsplenum (2./3. Lesung) – geplant ist der Donnerstag.

Zahnärztlicher Bereich

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