Lausanne

"Falscher Zahnarzt von Biel": Bundesgericht bestätigt Haftstrafe und Berufsverbot

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Praxis
Schwere Körperverletzung und gewerbsmäßiger Betrug: Das Bundesgericht Lausanne hat jetzt die Verurteilung eines wegen Betrugs angeklagten Zahntechnikers, der sich als Zahnarzt ausgegeben hatte, sowie das daraus resultierende fünfjährige Berufsverbot bestätigt.

Der als "falscher Zahnarzt von Biel" über die Grenzen hinaus bekannt gewordene Zahntechniker war schon 2016 zu einer Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren verurteilt worden: Seit 2007 hatte er immer wieder ohne entsprechende Ausbildung als Zahnarzt gearbeitet - und dabei Patienten immens geschädigt.

54 Nachbehandlunge, unsachgemäß eingesetzte Brücken, unnötig abgeschliffene Zähne

2016 wurde der Mittfünfziger in erster Instanz unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt und mit einem fünfjährigen Berufsverbot belegt. Vor dem Regionalgericht in Biel berichteten ehemalige Patienten teilweise unter Tränen, was sie durchgemacht hatten. So erzählte eine Frau, dass sie nach der Therapie 54 Nachbehandlungen habe unterziehen müssen. Der Angeklagte soll unter anderem Zähne unnötig abgeschliffen und unsachgemäß Brücken eingesetzt haben.

Der Zahntechniker wies alle Vorwürfe von sich und behauptete, dass seine Patienten darüber informiert waren, dass er kein Zahnarzt sei, aber dennoch zu ihm kamen, weil er so günstig gewesen sei. Er hielt Urteil für willkürlich und legte darum Berufung ein: Es fehle an handfesten Befunden für die angeblich ausgelösten medizinischen Probleme, machte er geltend.

Das bernische Obergericht bestätigte indes den Schuldspruch im September 2017: Der Angeklagte habe sich nicht noch nicht einmal in der Grauzone zwischen Zahntechnik und Zahnmedizin bewegt, sondern "im rabenschwarzen Bereich". Selbst mitten im Strafverfahren habe er das Gesetz ignoriert und weiter behandelt. Das Obergericht zog auch die Befunde über die medizinischen Probleme nicht in Zweifel.

Auch das Obergerichtsurteil wurde vom Zahntechniker angefochten. Das Bundesgericht bestätigte jedoch sämtliche Vorinstanzen. Auch die Beschlagnahmung seiner Instrumente und Geräte sei rechtens, um die Einhaltung des Berufsverbots sicherzustellen, bilanzierten die Lausanner Richter und wiesen die Beschwerde ab.

Seine Machenschaften waren lange bekannt

Die Machenschaften des "falschen Zahnarztes" waren in Biel lange ein Ärgernis. Bereits 2009 klagte die Bieler Zahnarztgesellschaft, es sei "schwer verständlich", dass die Justiz das Treiben des Mannes nicht unterbunden habe. Schließlich habe die Gesellschaft schon 2007 Strafklage eingereicht. Die Staatsanwaltschaft konterte, sie habe den Auftrag, strafrechtliche Vorwürfe mit aller Sorgfalt zu prüfen. Es handle sich um einen komplexen Fall. Erschwerend komme hinzu, dass der Angeklagte immer weiter gegen das Gesetz verstoßen habe, selbst nach der Beschlagnahmung seiner Instrumente.

Die höchsten Schweizer Richter stützten nun das Urteil der Vorinstanz in allen wesentlichen Punkten: Da die Beschwerden des Zahntechnikers aus ihrer Sicht "von vornherein aussichtslos waren", werden ihm weder unentgeltliche Rechtspflege gewährt noch die Gerichtskosten erstattet.

Bundesgericht LausanneUrteile 6B_1056/2017 und 6B_1357/2017Urteile vom 7. Juni 2018

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