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Drei Langzeitstudien bestätigen

Die HPV-Impfung schützt vor Krebs

mg
Medizin
Seit 2007 ist die Impfung gegen Humane-Papillomviren (HPV) in Deutschland zugelassen. Zwei Übersichtsarbeiten und eine jüngst veröffentlichte Bevölkerungsstudie fassen nun die bisherigen Studiendaten zusammen. Sie belegen: Die Impfung ist sicher und kann das Risiko von Gebärmutterhalskrebs deutlich reduzieren.

Um nachweisen zu können, dass die Impfung Gebärmutterhalskrebs verhindert, bedarf es langer Beobachtungszeiträume, denn Krebserkrankungen entstehen langsam. Zwei Übersichtsarbeiten und eine jüngst veröffentlichte Bevölkerungsstudie fassen nun die bisherigen Studiendaten zusammen. Bei den Übersichtsarbeiten handelt es sich um Cochrane-Reviews.

Schon länger bekannt ist, dass die HPV-Impfung Krebsvorstufen verhindert. Ob sich tatsächlich auch direkte Effekte auf Krebs feststellen lassen, wurde lange mit Spannung erwartet – und kann jetzt nach fast zehnjähriger Beobachtungszeit als bestätigt gelten. 

Wichtigstes Ergebnis der einen Übersichtsarbeit: Die HPV-Impfung senkt das Risiko, an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken. Konkret zeigen die Daten aus Schweden, Schottland und Indien: Mädchen, die vor dem 16. Geburtstag geimpft wurden, hatten im Zeitraum von zehn bis 14 Jahren nach der Impfung ein deutlich niedrigeres Risiko für Gebärmutterhalskrebs als die Nichtgeimpften, teilt das Deutsche Krebsforschungszentrums (DKFZ) mit. „Damit liegen die bislang umfassendsten und aktuellsten wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit der HPV-Impfung vor“, sagt DKFZ-Leiterin Susanne Weg-Remers.

Lancet-Studie beobachtet Herdenschutz-Phänomen

Dieses Ergebnis erhält zusätzliche Unterstützung durch eine kürzlich in der Fachzeitschrift The Lancet Public Health veröffentlichte bevölkerungsbasierte Studie aus Schweden. Sie zeigt, dass in Altersgruppen mit hoher HPV-Durchimpfung auch bei ungeimpften Frauen deutlich seltener hochgradige Zellveränderungen am Gebärmutterhals auftreten. Dieses sogenannte Herdenschutz-Phänomen spricht dafür, dass die Impfung nicht nur individuell wirkt, sondern auch die Verbreitung der Viren in der Bevölkerung insgesamt verringert. 

Nobila Ouédraogo von der Stabsstelle Krebsprävention des DKFZ dazu: „Besonders wenn Mädchen früh geimpft werden, idealerweise vor dem ersten sexuellen Kontakt, bietet die Impfung einen sehr starken Schutz, der die Häufigkeit von Gebärmutterhalskrebs deutlich senkt. In einigen Einzelstudien wurden in der Gruppe der Geimpften sogar gar keine Krebsfälle beobachtet. Der starke vorbeugende Effekt gegen Gebärmutterhalskrebs zeigt, welches Potenzial HPV-Impfprogramme für die Krebsprävention insgesamt haben“, so Ouédraogo. 

Nur leichte Nebenwirkungen beobachtet

Die zweite Übersichtsarbeit, basierend auf 60 randomisiert kontrollierten Studien mit insgesamt 157.414 Teilnehmenden, beleuchtete die Sicherheit der Impfstoffe. Das Ergebnis: Alle vier HPV-Impfstoffe schützen zuverlässig vor einer anhaltenden Infektion mit den vom jeweiligen Impfstoff abgedeckten HPV-Typen. Außerdem verringern sie die Zahl der Gebärmutterhalskrebsvorstufen innerhalb eines Nachbeobachtungszeitraums von sieben Jahren.

Ein weiteres Ergebnis, das das Vertrauen in die Impfung stärkt: Meist treten nur kurzfristig anhaltende und leichte Nebenwirkungen auf, wie etwa Schmerzen, Schwellungen oder Rötung an der Einstichstelle. Schwerwiegende unerwünschte Wirkungen traten nicht häufiger auf als nach einer Scheinimpfung mit einem Placebos. 

Fast jeder Mensch infiziert sich im Laufe seines Lebens mit Humanen Papillomviren (HPV). Etwa 40 der mehr als 200 HPV-Typen werden hauptsächlich sexuell übertragen und befallen vor allem Schleimhaut und Haut des Genitalbereichs und Afters. Je nach Virustyp kann eine Infektion mit diesen Erregern Gewebeveränderungen auslösen, aus denen sich Krebs entwickeln kann. 2006 wurde der erste HPV-Impfstoff zugelassen, der vor den wichtigsten Virustypen schützt. In Deutschland empfiehlt die Ständige Impfkommission die Impfung für Mädchen und Jungen zwischen neun und 14 Jahren. Bis zum 18. Geburtstag kann sie auf Kosten der Gesetzlichen Krankenkassen nachgeholt werden.

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