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Ab 1. Juli

Ab morgen dürfen Apotheken assistierte Telemedizin anbieten

ao
Politik
Apotheken dürfen ab dem 1. Juli Leistungen der assistierten Telemedizin anbieten. Darauf hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hingewiesen.

Nicht jeder ist technisch fit genug, um sich in eine Videosprechstunde einzuwählen. Gerade ältere Menschen haben womöglich kein passendes Endgerät zu Hause. Unter anderem für diese Menschen ist assistierte Telemedizin gedacht, die Apotheken ab morgen bundesweit anbieten und abrechnen können.

Dabei können sich Patientinnen und Patienten in der Apotheke helfen lassen, Videosprechstunden zu nutzen. Zudem unterstützt assistierte Telemedizin sie dabei, mithilfe eines strukturierten Ersteinschätzungsverfahrens zu prüfen, ob eine Videosprechstunde geeignet ist.

Fixhonorar steigt auf 9 Euro

Ebenfalls zum 1. Juli erhöht sich das Fixhonorar für verschreibungspflichtige Arzneimittel von bislang 8,35 Euro auf 9,00 Euro je Packung. Darauf weist die ABDA hin. Eine weitere Anhebung auf 9,50 Euro ist für Januar 2027 vorgesehen. Die Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wurde am 3. Juni vom Bundeskabinett verabschiedet.

Die gesetzliche Grundlage für die assistierte Telemedizin wurde schon 2024 mit dem Digitalisierungsgesetz der damaligen Ampel-Koalition geschaffen. Im Anschluss hatten sich DAV und GKV-Spitzenverband zunächst auf Inhalte zu Maßnahmen der assistierten Telemedizin in Apotheken geeinigt.

Über Einzelheiten der Vergütung entschied im Mai dieses Jahres die Schiedsstelle. Inzwischen hat auch das Bundesgesundheitsministerium den Schiedsspruch geprüft – und nicht beanstandet.

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