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Nach dem Schiedsspruch

Ab 1. Juli können Apotheken voraussichtlich assistierte Telemedizin anbieten

ao
Politik
Patientinnen und Patienten können ab dem 1. Juli voraussichtlich assistierte Telemedizin in Apotheken in Anspruch nehmen. Das teilte der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit. Allerdings steht die Entscheidung der Schiedsstelle noch unter Vorbehalt.

Apotheken, die assistierte Telemedizin anbieten, sollen dafür im ersten Jahr eine Vergütung von 30 Euro erhalten. Im zweiten Jahr soll das Honorar 25,50 Euro betragen, im dritten Jahr 23 Euro und ab dem 4. Jahr dann 21,50 Euro.

Zunächst Unterstützung bei Videosprechstunden geplant

Ein Anwendungsfall für assistierte Telemedizin in Apotheken sei das strukturierte medizinische Ersteinschätzungsverfahren zur Vorbereitung einer Videosprechstunde, informierte der DAV. Demnach können Apotheken Videosprechstunden in ihren Beratungsräumen anbieten und Patienten ermöglichen, aus der Apotheke heraus in vertraulicher und sicherer Umgebung mit einer Arztpraxis zu kommunizieren.

„Assistierte Telemedizin in Apotheken kann vielen Menschen helfen, sich weite Wege zur Arztpraxis zu sparen und sich kompetent in der Apotheke helfen zu lassen“, sagte Tatjana Zambo, Verhandlungsführerin des DAV für die assistierte Telemedizin.

Die assistierte Telemedizin ist Teil des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz, DigiG), das im März 2024 in Kraft trat. Im Anschluss hatten sich DAV und GKV-Spitzenverband zunächst auf Inhalte zu Maßnahmen der assistierten Telemedizin in Apotheken geeinigt. Über Einzelheiten der Vergütung entschied nun die Schiedsstelle.

BMG kann Vereinbarung noch beanstanden

Ganz in trockenen Tüchern ist die Sache aber noch nicht: Laut DAV wurde die aus dem Schiedsverfahren hervorgegangene Vereinbarung inzwischen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegt. Dieses könne sie innerhalb eines Monats beanstanden. Danach müsse der Vertrag noch durch die DAV-Mitgliederversammlung beschlossen werden.

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