Wie viel Arzt soll der Apotheker sein?
Wie ist die Ausgangslage?
Die Eckpunkte der Apothekenreform hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf dem Deutschen Apothekertag Mitte September vorgestellt. Schon da war klar, dass die Apothekerschaft weiter auf die erwartete Honorarerhöhung warten muss. Mitte Oktober legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dann einen Referentenentwurf für das ApoVWG vor. Einer in einigen Punkten veränderten Fassung stimmte das Bundeskabinett am 17. Dezember zu. Damit kam Warken einen Schritt weiter als ihr Vorgänger Karl Lauterbach (SPD), dem es nicht gelungen war, seinen Entwurf durchs Bundeskabinett zu bringen.
Was sind die Ziele?
Mit diesem Entwurf will die Bundesregierung die flächendeckende Arzneimittelversorgung sichern und insbesondere die Apotheken im ländlichen Raum stärken. „Apotheken sind eine tragende Säule des Gesundheitssystems. Unser klares politisches Ziel ist es, die Apotheken zu stärken, indem wir sie von Bürokratie befreien und ihre wirtschaftliche Situation verbessern“, sagte Warken am 17. Dezember in Berlin. Außerdem sollen die Aufgaben der Apotheken in der Gesundheitsversorgung erweitert und damit die dort vorhandenen Kompetenzen in Zukunft deutlich breiter genutzt werden, etwa zur Prävention von Krankheiten. „Apotheken sollen eine größere Rolle in der Gesundheitsversorgung spielen“, bekräftigte die Ministerin.
Welche zusätzlichen Aufgaben sind geplant?
Apotheker sollen künftig nicht nur gegen Grippe oder Covid-19, sondern mit allen Totimpfstoffen impfen dürfen, etwa gegen Tetanus und FSME. Ausgenommen sind Impfungen mit Lebendimpfstoffen.
Vorgesehen ist auch, dass Apothekerinnen und Apotheker künftig Beratungen und Messungen von Blutwerten und Blutdruck zur Prävention beispielsweise von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Adipositas anbieten dürfen. Dazu soll es neue pharmazeutische Dienstleistungen geben. Auch Schnelltests gegen bestimmte Erreger – etwa gegen Adeno-, Influenza-, Noro-, RS- und Rotaviren – sollen möglich sein.
Darüber hinaus sollen Apotheken künftig bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ohne ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung abgeben können. Dies soll laut BMG unter bestimmten Bedingungen bei der Anschlussversorgung von chronischen Erkrankungen und bei bestimmten akuten, unkomplizierten Erkrankungen möglich sein. Das Ministerium soll dabei ermächtigt werden, die entsprechenden Erkrankungen, Arzneimittel und Vorgaben in einer Rechtsverordnung festzulegen.
Die inhaltlichen Festlegungen sollen unter der Ägide des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zwischen den Arzneimittelkommissionen der Ärzte und der Apotheker erarbeitet werden. Arzneimittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial und systemisch wirkende Antibiotika sollen von der Abgabe ausgeschlossen sein.
Um das zu erreichen, soll ein neuer Zuschuss für Teilnotdienste eingeführt werden. Zudem will die Bundesregierung in abgelegenen Orten mit deutlich eingeschränkter Arzneimittelversorgung die Gründung von Zweigapotheken erleichtern.
Weiterhin sieht der Entwurf vor, dass erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen (PTA) künftig die Apothekenleitung vertreten dürfen, um den Betrieb von Apotheken in ländlichen Regionen aufrechtzuerhalten. Dies soll aber nur mit behördlicher Genehmigung im Rahmen einer praktischen Erprobung möglich und auf maximal 20 Tage beschränkt sein, davon zehn am Stück. Nach massiver Kritik der Apothekerschaft hatte das Ministerium diese Regelung noch angepasst.
Mit Blick auf flexiblere Arbeitszeitmodelle will das BMG zudem zulassen, dass künftig auch zwei Personen die Apothekenleitung von Filial- oder Zweigapotheken wahrnehmen können. Um Bürokratie abzubauen, will die Bundesregierung darüber hinaus Nullretaxationen ausschließen sowie die Abgabe von Arzneimitteln erleichtern, wenn ein Rabattmedikament nicht verfügbar ist.
Was ist mit der Honorarerhöhung?
Die im Koalitionsvertrag angekündigte Erhöhung des Fixums von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro würde rund eine Milliarde Euro kosten. Dafür gebe es derzeit keinen Spielraum, sagte Warken Mitte Dezember. Das Anliegen der Apotheker sei aber berechtigt.
Die Apothekenvergütung hat das BMG parallel zum Gesetz per Verordnung auf den Weg gebracht. Der Entwurf der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung“ vom 20. Oktober wurde umbenannt und am 17. Dezember durch den Referentenentwurf einer „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen“ ersetzt.
Vorgesehen ist, dass der Verband der Apotheken und der GKV-Spitzenverband jährlich über eine Anpassung des Honorars verhandeln. Geplant ist zudem, wieder handelsübliche Skonti einzuführen. Der Zuschuss für Nacht- und Notdienste soll nahezu verdoppelt werden, um die Vergütung von Apotheken in ländlichen Regionen zu verbessern. Bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung sollen Apotheken eine zusätzliche Vergütung von ihren Kunden nehmen dürfen. Außerdem will man Betriebsabläufe und Öffnungszeiten weiter flexibilisieren. Für den Arzneimittelversandhandel sollen außerdem strengere Qualitätsvorgaben gelten.
Reaktionen auf den Entwurf
Ärzteschaft
Der Ärzteschaft sind vor allem die geplante Abgabe von Medikamenten ohne ärztliche Verordnung sowie die Ausweitung der Impfbefugnisse ein Dorn im Auge. Bereits im Vorfeld der Kabinettssitzung hatten mehrere Ärzteverbände in einem gemeinsamen Brief gewarnt, dass die Übertragung ärztlicher Kompetenzen auf Apotheken die Patientensicherheit gefährde, und das Kabinett aufgefordert, die Pläne fallenzulassen. Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kritisierte nach dem Beschluss des Bundeskabinetts, dass die Politik Apothekern mit dem geplanten Gesetz originär ärztliche Aufgaben übertrage, obwohl sie dafür nicht qualifiziert seien. Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie seien keine Bausteine, die nach Belieben in andere Hände gelegt werden dürften. Die geplante Abgabe von Arzneimitteln ohne ärztliche Verordnung verletzt laut KBV den Arztvorbehalt und setzt Fehlanreize. Auch Impfen sei und bleibe eine originär ärztliche Aufgabe. Kritik übte der KBV-Vorstand auch an den geplanten Tests auf bestimmte Erreger in Apotheken. Es sei absehbar, dass die Ergebnisse solcher Testungen zu einem erhöhten Beratungsaufwand und zu Kontrolluntersuchungen in Arztpraxen führen würden, heißt es.
Apothekerschaft
Die ABDA zeigte sich enttäuscht über die Apothekenreform und kündigte Widerstand an. In einer Stellungnahme kritisierte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, dass im Gesetzentwurf weiter Regelungen für die wirtschaftliche Stabilisierung der Apotheken fehlten. „Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anhebung des Fixums auf 9,50 Euro wird nicht umgesetzt.“ Außerdem lehnt die ABDA den – auch nur zeitweisen – Betrieb von Apotheken ohne anwesenden Apotheker ab und fordert, die entsprechenden Regelungen ersatzlos zu streichen. Darüber hinaus setzt sie sich dafür ein, dass ein Medikationsmanagement bei komplexer Dauermedikation oder bei neu verordneter Dauermedikation auch ohne vorherige ärztliche Verschreibung in der Apotheke angeboten werden darf.
Krankenkassen
Der GKV-Spitzenverband begrüßte die mit dem Gesetz geplanten flexibleren Vorgaben. Zugleich sprach er sich für eine „differenzierte Vergütung“ aus. Für die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis ist es „ein Unterschied, ob die Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln von einer Landapotheke in Mecklenburg-Vorpommern gestemmt wird oder von der Apotheke am Hamburger Hauptbahnhof“. Pauschale Vergütungserhöhungen für alle Apotheken seien daher nicht der richtige Weg. Der AOK-Bundesverband warnte vor den Folgekosten durch die Reform, etwa durch die geplante Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen.
So geht es weiter
Über den Entwurf beraten nun Bundesrat und Bundestag. Das ApoVWG ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, die Bundesländer könnten den Gesetzentwurf aber in den Vermittlungsausschuss schicken. Mitte des Jahres sollen sowohl das Gesetz als auch die Verordnung in Kraft treten.







