Apotheken wollen bei der Primärversorgung mitmischen
„Die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland könnte schneller und effizienter werden, wenn Apothekerinnen und Apotheker mehr Kompetenzen in der Primärversorgung übernehmen würden“, lautet der Standpunkt der ABDA. Man sei bereit, entsprechende Verantwortung zu übernehmen, und die Primärversorgung aktiv mitzugestalten.
So beschreibt das Positionspapier Leistungsangebote, mit denen sich die Apothekerschaft kurzfristig einbringen will. Dazu gehört der Bereich Aufklärung: „Apotheken stärken die Eigenverantwortung der Menschen durch individuelle Beratung und praktische Unterstützung. Sie helfen, Beschwerden einzuordnen, geeignete Maßnahmen zu wählen und den richtigenZeitpunkt für einen Arztbesuch zu erkennen.“
Zudem sollten bereits bestehende Präventions- und Früherkennungsangebote in der Apotheke ausgeweitet werden. Man könne sich beispielsweise auf bestimmte Lebensphasen mit besonderen gesundheitlichen Risiken, wie etwa die Wechseljahre, zugeschnittene Beratungsangebote vorstellen.
Die Apotheke soll erste (und letzte) Anlaufstelle sein
In dem Positionspapier fordert die ABDA darüber hinaus, dass Apotheken stärker in den Bereich der digitalen Ersteinschätzung eingebunden werden: „Für unkomplizierte Beschwerdensollte gemeinsam mit der Ärzteschaft geprüft werden, wie Schnittstellen und Rollen so angepasst werden können, dass die Apotheke in definierten Fällen als erste Anlaufstelle eingebunden wird.“
Die ABDA schlägt auch vor, dass sich Apotheken im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt an der pharmazeutischen Nachbetreuung von Risikopatientinnen und -patienten beteiligen. Das könnte aus Sicht der Berufsorganisation die Zahl der Wiedereinweisungen reduzieren und die Patientensicherheit erhöhen.
Die Ärzteschaft findet die Forderungen übergriffig
Die ärztlichen Berufsvertretungen sehen erweiterte Kompetenzen für Apothekerinnen und Apotheker kritisch. Als der Bundestag am 22. Mai 2026 das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz beschloss, stellte Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt klar: „Ärztliche Tätigkeiten gehören nicht in die Apotheke. (...) Wer diagnostische und therapeutische Aufgaben übernimmt, muss dafür ausgebildet sein. Das ist eine Frage der Patientensicherheit. Klinische Bewertung und therapeutische Entscheidung sind ärztliche Kernaufgaben.“


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