Fehlermeldung im Krankenhaus: Kriterien festgelgt
Die Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme von Krankenhäusern seien am 5. Juli in Kraft getreten, meldet der G-BA. Nehme ein Krankenhaus nachweislich daran teil und erfülle die Kriterien, könne es hierfür Vergütungszuschläge beanspruchen. Die Höhe der Zuschläge werde von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem GKV-Spitzenverband und der PKV ausgehandelt.
Unerwünschte Ereignisse vermeiden
Fehlermeldesysteme sollten dazu beitragen, dass Risiken und Fehlerquellen in der medizinischen und pflegerischen Versorgung erkannt und ausgewertet werden, erklärt der G-BA dazu. Ferne sollten sie helfen, kritische und unerwünschte Ereignisse zu vermeiden. Zu den Anforderungen zähle insbesondere, dass die Systeme prinzipiell für alle Krankenhäuser offen und über das Internet frei zugänglich seien. Eine vertrauliche Bearbeitung aller Daten müsse gewährleistet sein. Es müsse ein strukturiertes Meldeformular vorhanden sein und es müssten Nutzerkommentare eingegeben werden können. In drei Jahren werde der G-BA den Prozess evaluieren.
Zum Hintergrund
Die Vorschrift betrifft den Krankenhausbereich. Die Grundlagen für die Vereinbarung von Vergütungszuschlägen sind im Krankenhausfinanzierungsgesetz geregelt. Es ist dort vorgesehen, dass Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme zu bestimmen seien, die im besonderen Maße geeignet erscheinen, Risiken und Fehler in der stationären Versorgung zu erkennen, auszuwerten und zur Vermeidung unerwünschter Ereignisse beizutragen.