Finanzhilfen für Mediziner mit hohen Energiekosten?
"In dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz „zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung sonstiger Vorschriften“ sowie in dem Gesetz „zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ sind die Praxen der niedergelassenen Vertragsärzteschaft nicht als Begünstigte im Rahmen eines Härtefallfonds vorgesehen", schreiben die Fragesteller der Unionsfraktion um Friedrich Merz und Alexander Dobrindt in ihrer Kleinen Anfrage (Drucksache 20/5341 vom 24.1.2023). Dies treffe insbesondere Facharztgruppen, die viel Strom verbrauchen hart, wie Radiologie, Strahlentherapie und Nephrologie.
Eine Radiologie-Praxis verbraucht 100-mal mehr Strom wie ein Zwei-Personen-Haushalt
So betrage der Stromverbrauch einer radiologischen Praxis mit zwei Kernspintomografiegeräten und einem CT -Gerät 330.000 kWh pro Jahr, was dem 100-fachen Stromverbrauch eines Zwei-Personen-Haushalts entspreche. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sind die zusätzlichen Energiekosten in der Radiologie je Arzt in diesem Jahr bundesweit um den Faktor 3,8 gestiegen, führt die Union auch mit Verweis auf die Leipziger Strombörse an.
Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte könnten jedoch ebenso wenig wie die Krankenhäuser ihre wegen der Inflation und höheren Energiekosten gestiegenen Ausgaben durch Preisanpassungen kompensieren: "Einem Honorarplus von 2 Prozent steht eine Inflationsrate von über 10 Prozent gegenüber. Ebenfalls wurden durch die Streichung der Neupatientenregelung der ambulanten Versorgung insgesamt rund 400 Millionen Euro entzogen. Gleichzeitig kämpfen viele Facharztpraxen mit wegbrechendem Personal und steigenden Personalkosten", heißt es in der Kleinen Anfrage.
Das Gesundheitssystem könne sich aber nach Überzeugung der Fragesteller keinen Ausfall von Praxen insbesondere in der Radiologie, Strahlentherapie und Dialysezentren leisten.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise hätten Bund und Länder Entlastungsmaßnahmen in Höhe von 200 Milliarden Euro zur Abfederung steigender Energiekosten auf den Weg gebracht, von denen auch ambulante Leistungserbringer im Gesundheitswesen profitieren, entgegnete jetzt die Bundesregierung (Drucksache (20/5588 vom 7.2.2023). Der Gesetzgeber habe auch dafür Sorge getragen, dass für Arztpraxen relevante Betriebskosten bei den Beschlüssen des Bewertungsausschusses zu berücksichtigen sind, heißt es in ihrer Antwort.
Der Honoraranstieg beträgt laut Regierung mehr als eine Milliarde Euro
Damit werde auch die wirtschaftliche Gesamtsituation der Arztpraxen in den Blick genommen. Im September 2022 habe der Erweiterte Bewertungsausschuss eine Anhebung des Orientierungswerts für das Jahr 2023 um 2,0 Prozent festgelegt.
Diese Anhebung falle im Vergleich zu den Vorjahren deutlich höher aus und entspreche rund 780 Millionen Euro. Zusammen mit weiteren Vergütungselementen führe dies 2023 voraussichtlich zu einem Honoraranstieg in der vertragsärztlichen Vergütung in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro.
Die Bundesregierung werde die Entwicklungen in der Energiekrise fortlaufend beobachten und weiteren möglichen Handlungsbedarf zum Schutz der Leistungserbringer aus dem ambulanten Bereich prüfen, heißt es in der Antwort weiter.