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Finanzierung für Krebsregister geregelt

sf/pm
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Die Deutsche Krebshilfe will 90 Prozent der Kosten für ein geplantes klinisches Krebsregister tragen. Die restlichen zehn Prozent sollen die Länder aufbringen.

Der Entwurf des Krebsfrüherkennungs- und registergesetzes (KFRG) sieht vor, dass die Länder flächendeckende klinische Krebsregister einrichten sollen. Klinische Krebsregister sind fachlich unabhängige Einrichtungen, die alle wichtigen Daten, die im Verlaufe einer Krebserkrankung und ihrer Behandlung anfallen, erfassen.

Sie dienen der Qualitätssicherung in der Versorgung krebskranker Menschen. Der Investitionsbedarf für den Aufbau der klinischen Krebsregister wird von den Ländern auf bundesweit acht Millionen. Euro geschätzt. Die Deutsche Krebshilfe (DKH) hat laut einer Pressemeldung ihre Bereitschaft erklärt, 90 Prozent dieser Kosten - also 7,2 Millioen Euro - zu übernehmen. Die Länder tragen die verbleibenden zehn Prozent.

Qualitativ bessere Therapie

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr begrüßte den Plan. Die vorbildliche Einigung zeige, dass die Absichten des geplanten Krebsfrüherkennungs- und registergesetzes eine breite Unterstützung finden. Damit schaffe man die Voraussetzungen, um bei der Bekämpfung von Krebserkrankungen weitere Fortschritte zu erzielen, so der Minister.

"Mittels der erhobenen Daten wird es möglich sein, sowohl auf individueller Ebene die Qualität der Therapie zu optimieren als auch die Krebsbehandlung in einer Region durch das Aufspüren von Defiziten und Engpässen auf kollektiver Ebene zu verbessern“, sagte Hans-Peter Krämer, DKHVorstandsvorsitzender.

Bundesweit vergleichbare Datengrundlage entsteht

Mit dem Nationalen Krebsplan und der flächendeckenden Einführung klinischer Krebsregister sei der Weg frei, eine bundesweit vergleichbare Datengrundlage zu schaffen, sagte Andreas Storm, Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, und Gesundheitsminister im Saarland. Nun seien Bund und Länder gemeinsam gefordert, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Ausgangspunkt für den Gesetzentwurf ist der Nationale Krebsplan, den das Bundesgesundheitsministerium im Juni 2008 gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren initiiert hatte. Ziel ist ein effektives, aufeinander abgestimmtes und zielorientiertes Handeln bei der Bekämpfung von Krebs.Der Entwurf des Krebsfrüherkennungs- und registergesetzes befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Es ist geplant, dass das Gesetz in der ersten Jahreshälfte 2013 in Kraft tritt.

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