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Flut-Soforthilfe für geschädigte Zahnarztpraxen

sg/pm
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In manchen Zahnarztpraxen hat das Wasser alles zerstört. Thüringer Zahnärzte sichern nun mit einer 61.000 Euro-Hilfe die Versorgung in den betroffenen Gebieten.

Das Hochwasser in Thüringen zog auch 15 Zahnarztpraxen in den Landkreisen Greiz, Gera, Altenburger Land und Weimar in Mitleidenschaft. Die Wassermassen verursachten große Schäden an Praxisräumen und zahnmedizinischen Apparaturen. Als erste Sofortmaßnahme haben die Landeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung ihren gemeinsamen Hilfsfonds geöffnet: Insgesamt 61.000 Euro zahlen sie derzeit an die betroffenen Zahnarztpraxen aus.

"Den Kollegen schnell und unbürokratisch helfen"

Dr. Andreas Wagner, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen, und Dr. Karl-Friedrich Rommel, Vorstandsvorsitzender der KZV Thüringen, sind sich einig: "Wir müssen unseren in Not geratenen Kolleginnen und Kollegen schnell und unbürokratisch helfen. Mit unserer Unterstützung wollen wir auch dafür sorgen, dass die Zahnarztpraxen schnell wieder arbeitsfähig werden und die Patientenversorgung in den Katastrophengebieten aufrechterhalten bleibt.“

Zugleich heben beide das großartige Engagement der Zahnärzte in dieser schwierigen Lage hervor, denn viele Praxen waren bereits nach wenigen Tagen wieder geöffnet.

Alles versank in den Fluten

Besonders schwer traf es das Zahnarzt-Ehepaar Birgit und Werner Tanger aus Gößnitz an der Pleiße. 60 Zentimeter hoch stand das Wasser in ihren Praxisräumen: Computer, das Praxislabor, die Rezeption und die Patientenkartei versanken in den Fluten. Die Papiere der Patientenkartei: aufgeweicht und für immer unlesbar ausgewaschen. Die Rechentechnik jedoch konnte ein Fachmann unerwartet trocknen, so dass zumindest die elektronischen Daten gerettet wurden.

Den Investitionsbedarf für einen Wiederaufbau ihrer Zahnarztpraxis schätzt das Ehepaar auf 300.000 Euro. Ob sie ihre Praxis wieder eröffnen werden, wissen beide allerdings noch nicht. "Wir sind über 60 Jahre. Da ist es schwer, noch einmal neu anzufangen“, sagt Werner Tanger. In diesen und anderen Fällen half der  Hilfsfonds der Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung schnell und unbürokratisch. Außerdem unterstützen Kammer und KZV bei der übergangsweisen oder dauerhaften Vermittlung von Praxisräumen, Einrichtungen und Praxispersonal.

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