Frauen stellen dreimal mehr Anträge auf Kinderkrankengeld als Männer
Anträge auf Kinderkrankengeld werden nach wie vor vermehrt von Frauen gestellt, teilt die Barmer Krankenkasse mit. Die Beantragung erfolge dreimal häufiger als bei Männern. So seien vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 insgesamt 292.962 entsprechende Anträge von Frauen und 104.259 Anträge von Männern gestellt worden, ergab die Analyse.
„Frauen tragen nach wie vor die Hauptlast bei der Kinderbetreuung. Sie bleiben häufiger zuhause, um bei Krankheit des Kindes die Betreuung sicherzustellen“, erklärte der Barmer-Vorsitzende Prof. Dr. Christoph Straub. Insgesamt sei das Kinderkrankengeld bis Ende letzten Jahres 397.221-mal beantragt worden. In den Jahren 2021 und 2022 seien bundesweit rund 500.000 beziehungsweise 490.000 entsprechende Anträge auf die Geldleistung gestellt worden.
Frauen tragen nach wie vor die Hauptlast bei der Kinderbetreuung
Auch bei den Kinderkrankengeld-Zahltagen zeige sich ein Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld. So wurden 2021 etwa 1,33 Millionen Zahltage registriert, 975.000 von Frauen und 355.000 von Männern. 2022 wurden 1,22 Millionen Zahltage verzeichnet. 920.000 seien dabei auf Frauen und 302.000 auf Männer entfallen. Im Jahr 2023 seien bis Ende Dezember insgesamt 878.679 Zahltage erfasst worden, 654.281 von Frauen und 224.398 von Männern.
Die Barmer weist darauf hin, dass Eltern seit dem 1. Januar 2024 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Pro Kind könne ein Elternteil die Leistung jetzt für 15 statt für regulär zehn Tage im Jahr beantragen. Für Alleinerziehende erhöhe sich der Anspruch auf 30 Tage je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern könnten für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden die Kinderkrankentage pandemiebedingt erhöht worden. Diese Regelung lief Ende Dezember 2023 aus, .