Frist für Übernahme der Wartungskosten läuft ab!
Rund zwei Monate waren die Konnektoren bundesweit gestört. Bis zu 80.000 Arzt- und Zahnarztpraxen waren von dieser Störung betroffen. Nach Behebung der Probleme begann die Diskussion um die Kostenübernahme für die Rechnungen der Dienstleister, die den Ärzten und Zahnärzten vor Ort geholfen hatten.
Die Höchstgrenze für eine Erstattung liegt bei 150 Euro
Anfangs weigerte sich die gematik, sich an den Kosten zu beteiligen, schließlich teilte sie mit, dass sie Praxen jene Kosten erstattet, die nicht bereits durch die TI-Betriebskostenpauschale abgedeckt sind. Kosten im Zusammenhang mit anderen Ursachen, etwa ein vergessenes Passwort oder ein unsachgemäßer Betrieb des Konnektors, werden nicht erstattet. Die Höchstgrenze für eine Erstattung liegt bei 150 Euro inklusive Umsatzsteuer.
Die Erstattung erfolgt laut gematik „ausschließlich und ausdrücklich auf Kulanz“, sie gilt einmalig pro Konnektor. Den Erstattungsantrag mit der Rechnung können Praxen noch bis Freitag, den 18. September 2020, per E-Mail an betrieb@gematik.de schicken.