EU-Dienstleistungspaket

Fünf Gründe gegen die Verhältnismäßigkeitsprüfung

pr/pm
In der Debatte um die Brüsseler Pläne zur Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung haben sich die deutschen Heilberufler erneut zu Wort gemeldet. Sie führen fünf Gründe an, weshalb für die Gesundheitsberufe Ausnahmen gelten sollten.

In einer gemeinsamen Stellungnahme tragen die Spitzenvertreter von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Apothekern neue Argumente zusammen, warum aus ihrer Sicht die Gesundheitsberufe von der geplanten Verhältnismäßigkeitsprüfung ausgenommen werden sollen. Ihr Hauptargument: Die Pläne der EU-Kommission würde die Mobilität von Gesundheitsberufen nicht verbessern, da dies bereits durch die Berufsanerkennungsrichtlinie geregelt sei.

Fünf Gründe, die für eine Ausnahme der Gesundheitsberufe sprechen:

1. Die verbesserte grenzüberschreitende Mobilität für Gesundheitsberufe wird bereits durch die Berufsanerkennungsrichtlinie erreicht: Dafür sorgt die dort geregelte automatische Anerkennung von Qualifikationen.

2. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt jetzt schon für Gesundheitsberufe, und Mitgliedstaaten berichten regelmäßig über neue Vorschriften: Laut Berufsanerkennungsrichtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, der EU-Kommission ein Verzeichnis der von ihnen reglementierten Berufe zu übermitteln und die Anforderungen an die Berufsausübung zu überprüfen.

3. Der Vorschlag der Kommission geht weit über die Regeln der Berufsanerkennungsrichtlinie hinaus. Er entspricht eher den Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie: Die Berufsanerkennungsrichtlinie legt die Bedingungen für die Aufnahme eines Berufs fest. Der neue Vorschlag der Kommission umfasst mehr – nämlich die Bedingungen für die Ausübung eines Berufs. Berufsausübungsbedingungen sind jedoch Gegenstand der Dienstleistungsrichtlinie – und diese nimmt Gesundheitsberufe ausdrücklich aus. Grund: Gesundheitsberufe sind allgemeinwohlbezogen und schützenswert.

4. Der Richtlinienvorschlag gefährdet die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Organisation ihres Gesundheitswesens: Die Mitgliedstaaten legen in eigener Entscheidung fest, welches Schutzniveau sie bei der Regulierung von Gesundheitsberufen für angemessen halten. Der Europäische Gerichtshof hat ihnen dazu einen Wertungsspielraum zugestanden. Ein einheitlicher Kriterienkatalog, wie im Kommissionsvorschlag vorgesehen, würde diese Zuständigkeitsverteilung gefährden.

5. Der Vorschlag bedeutet Überregulierung und verminderte Rechtssicherheit: Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung ist zeitaufwändig, kostenintensiv und legt den zuständigen nationalen Stellen eine große bürokratische Last auf. Es entsteht Rechtsunsicherheit, was die Wirkung neuer Vorschriften betrifft. Vor allem im Gesundheitswesen können erhebliche Schwierigkeiten bestehen, wenn es darum geht, ex-ante-Prognosen über Folgeeffekte neuer Vorschriften zu treffen.

 

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