FVDZ Bayern veröffentlicht neue "Analogliste"
Thematisch behandelt die 34-seitige Broschüre etwa Formvorschriften und Erklärungen zur korrekten Berechnung oder auch die Frage, ob eine Leistung auf Verlangen des Patienten durchgeführt wird oder ob sie „medizinisch notwendig“ ist.
Außerdem enthält sie eine A-Z-Liste selbstständiger zahnärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen, eine A-Z-Liste von Chairside-Leistungen gemäß § 9 Abs. 1 GOZ sowie die Aufklärung über Umsatzsteuer in der Zahnarztpraxis.
Die Liste wird mit dem Bayerischen Zahnärzteblatt Plus (BZB Plus) der Bayerischen Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns Anfang September kostenlos an alle Zahnarztpraxen in Bayern verschickt, so der FVDZ.