FVDZ gegen Sanktionen bei Nichtnutzung der ePA
Seit Mitte Januar konnten ausgewählte Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Modellregionen die ePA im Versorgungsalltag nutzen. Seit heute gilt das für alle Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland. Die Nutzung bleibt zunächst freiwillig.
Verpflichtend ist die ePA-Nutzung in Praxen und medizinischen Einrichtungen ab 1. Oktober. Ab 1. Januar 2026 soll es voraussichtlich für Ärztinnen und Ärzte, die die ePA für gesetzlich Versicherte nicht nutzen, Sanktionen geben. Wie zm berichtete, haben bislang etwa fünf Prozent der Versicherten Widerspruch gegen die elektronische Akte eingelegt.
Der FVDZ hat sich heute in einer Pressemitteilung zum ePA-Start geäußert. „Nach dem ganzen Hin und Her um die ePA in den vergangenen Wochen gibt es nun immerhin etwas mehr Klarheit und einen Fahrplan, an dem man sich entlanghangeln kann“, kommentierte der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl.
Er kritisiert jedoch, dass die Nicht-Nutzung der ePA ab Anfang 2026 sanktioniert werden könne. Die möglichen Sanktionen waren mit dem Digitalgesetz in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen worden. Allen, die in ihrem Praxisverwaltungssystem zum Stichtag kein Modul für die ePA-Nutzung installiert haben, drohen laut FVDZ Honorarkürzungen. Auch der neue Koalitionsvertrag sehe Strafen vor.
„ePA-System ist noch nicht ausgereift“ und...
Der FVDZ hält Sanktionen nicht für ein angemessenes politisches Mittel im Gesundheitswesen, betonte Öttl. Ein funktionierendes, nutzbringendes System sei viel überzeugender als jede Sanktion. „Leider gibt es das nicht, und es besteht immer noch das Problem, dass nicht alle PVS-Hersteller das entsprechende Modul überhaupt liefern können“, macht der FVDZ-Bundesvorsitzende deutlich. Völlig unklar sei nach den zu wenigen Erfahrungen aus den Testregionen der ePA, wie und ob das System unter „Volllast“ überhaupt laufe.
„Wir befürchten, dass ganz viel Behandlungszeit für die Patienten verloren geht, weil uns die ‚Kinderkrankheiten‘ des Systems in die Praxen getragen werden“, kritisierte Öttl. Auch die Suche von Daten in der ePA sei mit hohem Zeitaufwand verbunden, solange es weder Volltextsuche noch strukturierte Daten gebe.
Der für Digitales zuständige Bundesvorstand, Dr. Kai-Peter Zimmermann, mahnt ebenfalls zur Vorsicht mit der ePA. Nach wie vor herrsche Unklarheit, was den Schutz der Gesundheitsdaten der Patienten angehe. Zudem seien die Lücken, die der Chaos Computer Club aufgedeckt habe (zm berichtete), sind noch nicht umfassend und überzeugend geschlossen.
die Patienten nur unzureichend aufgeklärt
Die Patientinnen und Patienten seien zudem oft nur unzureichend über die Funktionen der ePA und ihre Rechte aufgeklärt worden, monierte Zimmermann. Die oft grundlegenden Fragen könnten nicht in den Praxen beantwortet werden, sondern die Krankenkassen seien verpflichtet, die Patientinnen und Patienten umfassend und neutral zu informieren. Da bestehe immer noch Nachholbedarf. Ein stufenweiser Rollout der ePA sei durchaus zu befürworten, „aber nur, wenn die Parameter wie Datensicherheit, Datenschutz und Freiwilligkeit stimmen“, betonte Zimmermann.