Zahl der Widersprüche steigt

Immer mehr Menschen wollen keine elektronische Patientenakte

ao
Politik
Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands haben inzwischen rund fünf Prozent der gesetzlich Versicherten Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA) eingelegt. Die Quoten bei den einzelnen Kassen sind allerdings sehr unterschiedlich.

Die Widerspruchsquote gegen die ePA ist in den vergangenen Wochen leicht angestiegen und liegt aktuell bei durchschnittlich gut fünf Prozent. Das hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) heute auf Nachfrage der zm mitgeteilt. Die weit überwiegende Mehrheit der Versicherten habe also nicht widersprochen und werde die Vorteile der ePA nutzen, hieß es.

Widerspruchsquote reicht von vier bis neun Prozent

Die Zahl der Widersprüche bei einzelnen Krankenkassen unterscheidet sich allerdings erheblich - das hat eine Recherche der zm ergeben. So haben bei der AOK-Gemeinschaft bislang rund 1,03 Millionen Versicherte dem Anlegen einer ePA widersprochen. Angesichts von insgesamt 27,5 Millionen AOK-Versicherten lag die Widerspruchsquote bei 4,07 Prozent – und damit unter dem GKV-Durchschnitt.

Bei knapp über vier Prozent liegt die Widerspruchsquote auch bei der DAK-Gesundheit, während sie bei der KKH Kaufmännischen Krankenkasse mit rund 7,5 Prozent deutlich höher ausfällt. Noch höher ist die Widerspruchsquote gegen eine ePA-Anlage derzeit bei der IKK classic. Wie die Kasse auf Nachfrage der zm mitteilte, beträgt sie derzeit neun Prozent. Außerdem haben knapp 1,4 Prozent der Versicherten einzelnen Anwendungsfällen der ePA widersprochen, beispielsweise gegen die Weiterleitung der Daten an das Forschungsdatenzentrum oder die Einstellung von Abrechnungsdaten, hieß es.

Versicherte können auch nach Anlage der Akte noch widersprechen

Bei der Techniker Krankenkasse (TK) ist der Anteil der Versicherten, die keine ePA wollen, mit einer Quote von sieben Prozent ebenfalls vergleichsweise hoch. Nach Angaben einer Sprecherin gab es rund 2.000 Anfragen an die Ombudsstelle der Kasse. Dabei ging es um ePA-Protokolldaten, ePA-Widersprüche, Arztausschlüsse oder auch Forschungsdatenwidersprüche.

Bei der Barmer haben bislang rund 490.000 Versicherte der ePA widersprochen. Wie ein Sprecher den zm mitteilte, liegt die Widerspruchsquote mit 5,7 Prozent deutlich unter der Marke von 20 Prozent, mit der das Bundesministerium für Gesundheit ursprünglich gerechnet habe. Weniger als 0,05 Prozent der Versicherten, die eine Akte anlegen ließen, hätten einzelnen Funktionen widersprochen.

Auch bei der AOK haben bisher nur wenige Versicherte einzelne Anwendungen der elektronischen Patientenakte abgelehnt. Wie ein Sprecher des AOK-Bundesverbands informierte, haben seit dem 30. Januar 0,16 Prozent der AOK-Versicherten, die sich in ihre ePA eingeloggt haben, dem Medikationsprozess widersprochen. Dem Einstellen von Verordnungsdaten durch den E-Rezept-Fachdienst haben seit diesem Datum 0,34 Prozent der eingeloggten Versicherten eine Absage erteilt.

Versicherte können der Bereitstellung einer ePA insgesamt widersprechen. Dies macht man direkt bei seiner Krankenkasse. Außerdem ist es möglich, die Akte zwar anlegen zu lassen, einzelnen Anwendungen aber nicht zuzustimmen, etwa dem Medikationsprozess oder der Bereitstellung der Daten für Forschungszwecke. Der Widerspruch gegen die ePA ist auch dann noch jederzeit möglich, wenn sie bereits angelegt worden ist. Nach Anlage der ePA können die Versicherten nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums über die ePA-App oder gegenüber ihrer Krankenkasse der ePA weiterhin jederzeit widersprechen.

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