G-BA verlängert Status der "besonderen Umstände"
Der ursprüngliche Beschluss stammt vom 20. März und wurde mit Datum 20. Juli geändert. Er legt das „Vorliegen besonderer Umstände“ fest und gilt längstens für vier Monate. Diese besonderen Umstände erlauben schriftliche Abstimmungen auch ohne Beschlussfassung. Dies ist laut G-BA in Zeiten einer Pandemie nötig, um schnell auf sich ändernde Faktenlagen reagieren zu können.
So hatte der G-BA im Rahmen dieser „besonderen Umstände“ beschlossen, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Atemwegsinfekte für eine bestimmte Zeit auch telefonisch ausgestellt werden konnten. Auch die Ende März beschlossene vorübergehende Aussetzung der Einladungen zur Teilnahme am Mammografie-Screening fallen unter diese Regelung.
Auszug aus dem G-BA-Beschluss
Auszug aus dem G-BA-Beschluss