gematik: Zulassung für ersten KIM-Fachdienst
Die erste Zulassung des KIM-Fachdienstes ging an die CompuGroup Medical, die ab jetzt Leistungserbringer mit KIM ausstatten darf. Damit sei ein entscheidender Schritt getan, um vertrauliche Nachrichten, Daten und Dokumente wie Arztbriefe, Abrechnungen und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Versorgungsalltag sektorenübergreifend zu versenden.
„Mit dem ersten zugelassenen KIM-Fachdienst haben wir einen Etappensieg errungen, damit alle Akteure sicher miteinander kommunizieren können. Endlich wird aus der Telematikinfrastruktur die zentrale Plattform für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Darauf haben wir lange gewartet“, betont gematik-Geschäftsführer Dr. Markus Leyck Dieken.
Sichere Versendung von E-Mails und Dokumenten via KIM
Über die Bestellprozesse informiert der Anbieter. Nach erfolgter Registrierung vergibt der Anbieter eine spezielle E-Mail-Adresse für den Kommunikationsdienst. Mit KIM können dann über die Praxissoftware oder das E-Mail-Programm sichere sowie signierte E-Mails und Dokumente gesendet und empfangen werden. Auch Verwaltungs- und Meldedaten werden über KIM zuverlässig und sicher übertragen.
Damit KIM zum Einsatz kommen kann, benötigen die Praxen einen E-Health-Konnektor, ein Kartenterminal, einen Praxis-/Institutionsausweis (SMC-B) und gegebenenfalls einen Heilberufsausweis (HBA). Liegt ein HBA noch nicht vor, sollte er schnellstmöglich bei der jeweiligen Landeszahnärzetkammer beantragt werden.
Im Zulassungsverfahren befinden sich laut gematik weitere Firmen, die nach erteilter Zulassung ebenfalls einen KIM-Fachdienst anbieten.
Ein Praxisbeispiel Schritt 1: Schritt 2: Schritt 3: Schritt 4:
Ein Praxisbeispiel
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Quelle: gematik