Geraer Zahnarzt droht Verlust der Approbation
Im Herbst hatte das Amtsgericht Gera den Zahnarzt zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (zm-online berichtete).
Die Landeszahnärztekammer hat das gesamte Gerichtsverfahren beobachtet, um nach dessen Abschluss berufsrechtlich reagieren zu können. „Wir Thüringer Zahnärzte berücksichtigen die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre unserer Angestellten. Deshalb werden wir uns mit allen Vorwürfen kritisch auseinandersetzen“, sagt Dr. Andreas Wagner, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen. Letztlich drohe dem Zahnarzt der Entzug seiner Approbation.
Zusätzlich zu diesen berufsrechtlichen Maßnahmen beantragte die KZV den Entzug der Kassenzulassung. Sollte der gemeinsame Zulassungsausschuss von Zahnärzten und Krankenkassen dem Antrag stattgeben, darf der Zahnarzt keine gesetzlich versicherten Patienten mehr behandeln. Der KZV-Vorsitzende Dr. Karl-Friedrich Rommel verweist auf die Außenwirkung der Vorwürfe: „Wem so ein schwerwiegender Vertrauensmissbrauch gegenüber den ihm sich anvertrauenden Mitarbeiterinnen vorgeworfen wird, dem können wir nicht mehr ausreichend vertrauen, dass er seine Patienten respektiert.“