Gericht billigt Sanktionierung von Apothekern
Die Richter wiesen in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerden der Apotheker ab. Sie hatten sich dagegen gewehrt, dass die Techniker Krankenkasse ihnen zwei Medikamente nicht vergütet hatte.
Die Kasse hatte sich auf die sogenannte aut-idem-Regelung berufen, mit der im Gesundheitssystem Geld gespart werden soll. Diese sieht vor, dass Ärzte nur den Wirkstoff, nicht aber ein konkretes Präparat von einem bestimmten Hersteller verschreiben. Die Apotheke muss dann ein preiswertes Medikament aussuchen und sich dabei an Rabattverträge halten.
Als die Apotheker das im konkreten Fall 2007 jeweils einmal nicht beachteten, vergütete ihnen die Kasse die geltend gemachten Beträge in Höhe von 17,49 Euro und 47,08 Euro bei der Abrechnung nicht. Die Apotheker sahen darin eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und zogen bis vor das Bundesverfassungsgericht. Eine Verletzung von Grundrechten sei nicht erkennbar, urteilten die Verfassungsrichter. Zuvor hatte das Bundessozialgericht das Vorgehen der Kasse gebilligt.