Urteile

Gericht stoppt Werbung für Tchibo-ZE

eb/sg
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Die von Tchibo angebotene ZahnersatzCard darf in ihrer jetzigen Form nicht weiter beworben werden. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden.

24 Euro kostet die Karte, die Tchibo seit letzter Woche im Sortiment hat, und die Preisrabatte von bis zu 50 Prozent auf Zahnersatz vom Hamburger Dentallabor Novadent verspricht. Novadent lässt den Zahnersatz in Manila fertigen. Gegen das Angebot hatte der Mitbewerber Audentic aus Mühlheim geklagt - und nun vom Landgericht Düsseldorf Recht bekommen. Die Richter sehen Hinweise auf wettbewerbswidriges Verhalten, berichtet "Spiegel online".

Kunde wird irregeführt

In seiner bisherigen Form dürfe das Produkt nicht beworben werden, entschied das Gericht. Audentic hatte laut "Spiegel online" vor Gericht argumentiert, dass Tchibo "Mondpreise" als Vergleichswerte heranziehe, um die angebliche Kostenersparnis zu belegen. Außerdem werde der Kunde mit der Behauptung irregeführt, jeder Patient könne sich sein Zahnlabor aussuchen. Das hatten auch KZBV und BZÄK bemängelt.

Verkauf soll trotzdem weiter gehen

Die Düsseldorfer Richter folgten in weiten Teilen der Argumentation von Audentic. Der Vorstand der Audentic AG, Dr. Holger-Ludwig Riemer, bestätigte den zm, dass die Entscheidung Tchibo gestern zugestellt wurde. Der Kaffeeröster kündigte an, sein Werbematerial überarbeiten zu wollen. Das Unternehmen ließ offen, ob es Berufung einlegen wird. Der Verkauf der ZahnersatzCard solle aber fortgesetzt werden.

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