Gericht verbietet rechtswidrige Arzt-Bewertung auf Google
In dem Fall wurde die Patientin in der Zahnarztpraxis vorstellig und verlangte eine Wurzelbehandlung, das Einsetzen einer Krone sowie eine Parodontitisbehandlung. Der Zahnbehandler entfernte für die Untersuchung Zahnstein, lehnt die geforderten Eingriffe allerdings ab,weil er sie nicht für medizinisch indiziert hieltis ab. Nach der Untersuchung kontaktierte er die Krankenkasse der Patientin und stellte die für die Beratung erforderlichen Untersuchungen, aber keine darüber hinaus reichende Behandlungen, in Rechnung.
Daraufhin setzte die Patientin auf dem Google-My-Business-Profil des Zahnarztes eine abfällige Bewertung ab. Zudemerweckte sie fälschlicher Weise der Eindruck, dass die Praxis schönheitschirurgische Behandlungen vorgenommen hatte. Der Zahnarzt ließ die Bewertung entfernen und zeigte den Sachverhalt an. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren nach der Zahlung von 600 Euro ein. Damit war der Fall allerdings noch nicht beendet.