Gesetz für ein neues Transplantationsregister
Ziel ist es, mehr Menschen dazu zu bewegen, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen und ihre persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis festzuhalten. Erstmals sollen Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern bundesweit zusammengefasst und verknüpft werden.
Weiterhin sollen Daten, die von unterschiedlichen Stellen erhoben wurden, in einem zentralen Register bundesweit zusammengeführt werden. Um dem Schutz auf sensible Patientendaten zu gewährleisten, ist ein ausdrückliche Einwilligung der Organempfänger und der lebenden Organspender für die Weitergabe ihrer Daten an das Transplantationsregister notwendig.
Die Selbstverwaltungspartner (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer) sollen geeignete Stellen mit der Errichtung und dem Betrieb einer Transplantationsstelle sowie einer unabhängigen Vertrauensstelle für die Pseudonymisierung personenbezogener Daten beauftragen. Das Gesetz wird im Herbst in Kraft treten.