Bundesärztekammer fordert

Gesundheitsämter personell und technisch besser ausstatten!

von pr/pm
Politik
Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert Lehren aus der Corona-Krise ein und drängt auf eine Personaloffensive für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD).

„Eine der zentralen Lehren der Corona-Pandemie ist die wesentliche Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes für den Schutz der Bevölkerung", betonte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. "Dabei hat sich gezeigt, dass die Gesundheitsämter technisch und personell zwingend besser ausgestattet werden müssen.“

BÄK fordert arztspezifischen Tarifvertrag

Die BÄK hat ihre Forderungen jetzt in einem Positionspapier veröffentlicht. Auch in einem weiteren Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Gesundheitsminister der Länder und die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestags untermauerte Reinhardt seine Forderung.

„Dringend erforderlich ist angesichts der erschreckend schlechten personellen Situation des ÖGD insbesondere die Gewinnung ärztlichen Nachwuchses“, unterstrich Reinhardt. Voraussetzung dafür ist aus Sicht der BÄK ein arztspezifischer Tarifvertrag. „Die Kollegen in den Gesundheitsämtern sind keine Verwaltungsangestellten, sondern Ärzte. Dies ist entsprechend zu vergüten." Nur so könnten Gesundheitsämter mit anderen medizinischen Einrichtungen um hochmotivierte Ärztinnen und Ärzte konkurrieren.

Vier Milliarden Euro für den ÖGD

Gleichzeitig begrüßte Reinhardt den von der Regierung angekündigten Pakt für den ÖGD. Der Pakt wurde im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung beschlossen und mit einem Finanzrahmen von vier Milliarden Euro für die nächsten fünf Jahre veranschlagt.

Mit dem Positionspapier gibt die BÄK Hinweise zur Ausgestaltung und Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst und zu einer weitergehenden Stärkung des ÖGD im Sinne des von der Gesundheitsministerkonferenz im Jahr 2018 verabschiedeten „Leitbildes für einen modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst. Zuständigkeiten. Ziele. Zukunft.“

Vor allem folgende Maßnahmen sollten nach Auffassung der BÄK mit Blick auf eine mögliche zweite Pandemiewelle schnell umgesetzt werden:

  • Zügige Bereitstellung der mit dem „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ beschlossenen finanziellen Mittel, um eine erneute Überlastung des ÖGD zu verhindern.

  • Bei der Einrichtung und dem Betrieb von stationären sowie mobilen Diagnostikeinheiten (Abstrichzentren) während akuter Pandemiephasen sind sowohl der ÖGD als auch Kliniken, Arztpraxen und Kassenärztliche Vereinigungen einzubeziehen.

  • Sicherstellung einer kurzfristigen Unterstützung in akuten epidemischen Lagen, bevorzugt durch medizinisch vorgebildetes Personal.

  • Beständige Sicherstellung der Versorgung des medizinischen Personals aller Versorgungsbereiche mit ausreichend persönlicher Schutzausrüstung.

  • Beschleunigung der Meldeverfahren: Grundlegende Verbesserungen der technischen und digitalen Ausstattung durch eine zügige Umsetzung von DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) und eine flächendeckende Anbindung des ÖGD.

  •  Entwicklung einer geeigneten Impfstrategie

  • Nachwuchsförderung und arztspezifischer Tarifvertrag

Als entscheidende Voraussetzung zur Umsetzung dieser Maßnahmen stellt die BÄK in ihrem Papier die entsprechende Nachwuchsförderung heraus. Notwendig ist für sie ein arztspezifischer Tarifvertrag. Die Gewinnung ärztlichen Nachwuchses wird laut BÄK jedoch nur gelingen, wenn der ÖGD wieder dauerhaft zu einem attraktiven Arbeitsplatz wird. Hierzu fordert die Ärzteschaft die zügige Einführung einer eigenen tariflichen Regelung für den ÖGD. Die ärztlichen Gehälter müssten an vergleichbare ärztliche Tätigkeitsfelder (zum Beispiel stationärer Bereich) angepasst werden.

Zusätzlich fordert die BÄK:

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