Gesundheitsfonds: Bayern fühlen sich benachteiligt
Wie der "Münchner Merkur" berichtet, bleibt der Gesundheitsfonds eine große Unbekannte. Denn wie viel Geld durch den Fonds zwischen den Bundesländern umverteilt wird, wisse niemand. Bayerns Gesundheitsminister Marcel Huber (CSU) fordere nun Klarheit. "Alles wird in Deutschland statistisch erfasst. Aber wie viel Milliarden an Beitragsgeldern aus Bayern abfließen, lässt sich nicht bemessen“, sagte er gegenüber dem Blatt.
Es geht um viel Geld. 190 Milliarden Euro verteilt der Gesundheitsfonds in diesem Jahr an die Krankenkassen. In die zentrale Geldsammelstelle fließen seit Anfang 2009 die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Krankenkassen bekommen wiederum aus dem Geldtopf pro Versicherten einen festen Betrag. Dieser richtet sich nach Alter, Geschlecht und bestimmten Vorerkrankungen.
Der Vorwurf: Bahr verschanzt sich hinter Paragrafen
Da im Freistaat die Löhne überdurchschnittlich hoch seien, zahle Bayern deutlich mehr in den Fonds als andere Bundesländer. "Gesundheitsfonds und Risikostrukturausgleich wirken für Bayern wie ein zweiter Länderfinanzausgleich“, kritisiert Huber. Allein 2011 flossen Schätzungen zufolge rund 2,1 Milliarden Euro aus dem Freistaat ab. "Wir brauchen das Geld aber in Bayern, um die exzellente Versorgung weiterhin aufrechtzuerhalten“, sagt er.
Bereits im Herbst 2011 hatte Markus Söder angekündigt, gemeinsam mit Baden-Württemberg ein Gutachten in Auftrag zu geben. Ein Jahr später zeigte sich allerdings, dass die Umsetzung ist weitaus schwieriger als gedacht. Die für die Studie benötigen regionale Zahlen waren aus dem Bundesversicherungsamt nicht zu bekommen. Laut "Münchner Merkur" lautet die offizielle Begründung: Regionale Daten würden nicht mehr erfasst. Und selbst wenn es Zahlen gebe, dürften diese aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben werden.
"Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr ist bisher nicht bereit, entsprechende Daten herauszurücken“, zürnt Huber. Bahr verschanzt sich dagegen hinter Paragrafen. Die Weitergabe von Daten an Dritte wäre durch die gesetzliche Regelung nicht gedeckt, so eine Sprecherin des Ministers.