Gesetzliche Krankenversicherung

Gesundheitsministerium: Zusatzbeiträge steigen

pr/pm
Der Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird im kommenden Jahr um 0,2 Prozent auf 1,1 Prozent angehoben. Das hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bekannt gegeben.

Der medizinische Fortschritt und eine höhere Nachfrage nach verbesserter medizinischer Versorgung in einer älter werdenden Gesellschaft führen dazu, dass die Ausgaben stärker steigen als die Einnahmen, teilte das Ministerium mit. Aufgrund einer sich abschwächenden Konjunkturlage sei es daher angezeigt, den durchschnittlichen Beitragssatz anzuheben, um die zu erwartenden Ausgaben zu finanzieren.

Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Kasse selbst fest. Obwohl der durchschnittliche Zusatzbeitrag gestiegen ist, sind Senkungen bei Kassen mit zu hohen Finanzreserven ab nächstem Jahr möglich.

Kassen mit zu großen Rücklagen dürfen nicht erhöhen

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine statistische Orientierungsgröße für die Haushaltsplanungen und individuellen Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen, die in den nächsten Wochen anstehen und von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu genehmigen sind. Die Finanzreserven der Kassen sind in den letzten Jahren auf mehr als 20 Milliarden Euro gestiegen, meldet das BMG weiter.

Mehr als die Hälfte der Krankenkassen verfügt derzeit über mehr als eine Monatsausgabe Betriebsmittel und Rücklagen. Solange sie diese Quote überschreiten, dürfen sie ihre Zusatzbeiträge nicht anheben. Einige Kassen, deren Finanzreserven deutlich über eine Grenze von einer Monatsausgabe hinausgehen, müssen diese ab 2020 innerhalb der kommenden drei Jahre schrittweise abbauen.

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